Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Es ist geplant auf dem Baugrundstück in Containerbauweise eine Gemeinschaftsarbeiterunterkunft mit 10 Schlafplätzen und einer Gemeinschaftsküche für die Nutzungsdauer von max. 3 Jahren zu errichten.
Die Maße hierfür betragen 14,71 m x 6,05 m. Die einzelnen Zimmer haben jeweils eine Größe von 13,43 m² und die Gemeinschaftsküche 28,20 m².
Die Ausführung erfolgt mit Flachdach und einer Wandhöhe von 6,20 m.
Errichtet werden soll EG + OG.
Für das eingereichte Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Diese sind samt Begründung den Unterlagen beigefügt.
Für die Befreiungen hinsichtlich GRZ, Wandhöhe, Außenwandgestaltung, Höhenlage und Dachform/Dachneigung, könnte grundsätzlich das Einvernehmen erteilt werden. Diese wären vertretbar und wurden zum Teil auch schon im Bebauungsplan „Ampertalstraße“ erteilt.
Für die Reduzierung des Stellplatzbedarfes von 12 nachzuweisenden Stellplätzen laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen auf 10 Stellplätze sollte keine Abweichung erteilt werden. Die geforderten 12 Stellplätze sind nachzuweisen und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Hierbei wird sich die berechnete GRZ, im Vergleich zur im Antrag angegebenen GRZ, weiter erhöhen.
Die Verwaltung sieht des Weiteren die Grundstückszufahrt als sehr problematisch und kritisch an, da sich diese im unmittelbaren Kreuzungsbereich von Grassingerstraße und Ampertalstraße (Staatsstraße) befindet. Der Abstand der Grundstückseinfahrt zur Staatsstraße beträgt
ca. 7,00 m – 8,00 m. Evtl. könnte hier die Grundstückszufahrt über die Staatsstraße erfolgen. Dies müsste mit dem Staatlichen Bauamt, Landratsamt Freising und Polizei Freising abgeklärt werden.
Um die gesicherte Erschließung für Wasser und Kanal vollständig prüfen zu können, ist den Unterlagen ein entsprechender Entwässerungsplan beizufügen. Dieser ist den Antragsunterlagen nicht beigefügt gewesen.
Das Baugrundstück befindet sich außerdem im „HQextrem Überschwemmungsgebiet“.
Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, in wie fern dieser Bereich betroffen ist.
Im Verfahren bittet die Gemeinde Allershausen die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere größere Bäume.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Gemeinde hat hierzu von einigen Betroffenen Grundstücksnachbarn im Vorfeld schon ein Veto mit erheblichen Bedenken erhalten. Dieser Widerspruch ist den Unterlagen beigefügt.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.