Gebührenangleichung für U3 Kinder in den Amperspatzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 09.07.2024 wurde ein Antrag von den GR Kellner-Zotz und GR Schlegl zur Anpassung und Angleichung der Gebühren für U3 Kinder im Kinderhaus Amperspatzen gestellt.
Auszug des Antrags vom 27.06.2024:
Im Zuge der Verabschiedung der neuen Gebührenordnung für U3-Kinder in den
„Amperspatzen“ ist übersehen worden, dass die Gebührenunterschiede zu den freien Trägern bis zu 230 Euro betragen können. Diese Diskrepanz bedingt, dass Eltern aus Kostengründen versuchen werden, einen Platz in den „Amperspatzen“ zu bekommen. Diese Konkurrenzsituation ist vor allem für die Kinderkrippe „Fridoline“ schwierig. Die Gemeinde hat den kirchlichen Kindergarten „St. Josef“ angeschrieben und gebeten, die Gebühren denen des kommunalen Kindergartens anzupassen.
Hier wurde auf Balance geachtet, das sollte für die anderen Einrichtungen ebenso gelten.
Diskussionsverlauf
Herr Zandt gibt zu bedenken, ob es hier in den jeweiligen Einrichtungen nicht eine unterschiedliche Kostenstruktur gibt. Er würde eine Angleichung nicht ohne Weiteres befürworten. Zur Transparenz wäre daher ein Kostendeckungsgrad notwendig, der aus der bisherigen Gebührenanapassung nicht hervorgeht.
Auf Nachfrage von Herrn Raith zur Berechnung der Gebühren erläutert Kämmerer Bosch, dass als Basis der durch den Gemeinderat beschlussmäßig festgestellten zweijährig durchzuführenden Erhöhung der Kindergartengebühren mittels der Tarifentwicklung der Personalkosten ermittelten Betrages herangezogen wurde. Für U3-Kinder erfolgte eine Verdopplung der Gebühr aufgrund des im BayKiBiG verankerten Faktors 2,0.
Die seit jeher angewandte Regelung zur Erhebung von nur 11 Monatsbeiträgen sollte laut Herrn Raith ebenfalls hinterfragt werden. Im Übrigen erinnert er an die Wichtigkeit der noch abzuschließenden bzw. zu ändernden Defizitverträge mit den freien Trägern.
Letztlich wird für die nächste Gebührenanpassung eine Übersicht gefordert, aus der der Kostendeckunsgrad im Kindergarten hervorgeht.
Bürgermeister Vaas schlägt vor, die Angleichung für das übernächste Betreuungsjahr anzuwenden, da sich die Eltern heuer auf die bisher festgesetzten Gebühren verlassen dürften. Um den Gebührenunterschied dann auszugleichen, muss gleichzeitig auch die Geschwistermäßigung für U3-Kinder aufgehoben werden.
Beschluss
Der GR stimmt einer Angleichung der Gebühren für das Kinderhaus Amperspatzen im Bereich U3 an die Gebühren der Kinderkrippe Fridoline ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 zu. Gleichzeitig wird dann die Geschwisterermäßigung für U3-Kinder aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.09.2024 10:19 Uhr