Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des Obergeschosses im Einfamilienhaus in eine psychotherapeutische Bestellpraxis auf der Fl.Nr. 117/12, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.09.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.

Es ist geplant, im bestehenden Einfamilienhaus das Obergeschoss zu einer psychotherapeutischen Bestellpraxis umzunutzen.
Der Hauptbaukörper verändert sich hierbei nicht.

Die Stellplätze werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Nähere Infos, auch im Hinblick auf die gewerblich geschaffene Nutzfläche, können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2024 10:36 Uhr