Antrag auf Baugenehmigung zum Um- bzw. Erweiterungsbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Änderung zu zwei Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 57/3, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf GR-Beschluss TOP 4 der Sitzung vom 21.12.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.09.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Es ist geplant, einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit den Maßen 7,99 m x 9,99 m zu errichten. Die Ausführung im Vergleich zum bestehenden Gebäude bleibt gleich.

Der erste Antrag auf Vorbescheid im Jahre 2021 wurde seitens der Gemeinde befürwortet. Das einzige Problem war damals das Landschaftsschutzgebiet.
Zwischenzeitlich wurde für einen Teilbereich die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt und auch umgesetzt. Der beantragte Baukörper befindet sich somit nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet.

Zur Überprüfung der gesicherten Erschließung ist der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan vorzulegen. Erst nach Freigabe durch die Gemeinde und ggfls. Abschluss einer Sondervereinbarung für Wasser / Kanal ist die Erschließung gesichert.

Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist die Erschließung mit der Gemeinde Allershausen abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2024 10:36 Uhr