Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Unterkienberg. Die betroffene Grundstücksfläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.
Bauplanungsrechtlich ist dieses Vorhaben als Außenbereichsvorhaben gemäß § 35 BauGB zu beurteilen.
Im Zuge eines Vorbescheidsantrages wird der Bau einer landwirtschaftlichen Halle mit Hackschnitzelheizung beantragt. Die Maße hierzu betragen 34,24 m x 16,00 m. Zusätzlich soll ein Dachüberstand in Richtung Osten von 7,98 m erfolgen.
Die Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 15° Grad bei einer Firsthöhe von 11,16 m.
Im EG ist die Heizung sowie die Hackschnitzellagerung hierzu.
Das komplette OG soll als Lager genutzt werden.
Folgende Fragen werden im Vorbescheids Antrag gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude bauplanungsrechtlich ein.
- Sind für die Baumaßnahme die geplanten Traufhöhen sowie die Firsthöhe wie im Plan dargestellt zulässig?
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken hinsichtlich Traufhöhen sowie Firsthöhe.
Auflagen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Auflagen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Grundsätzlich sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Bauplanungsrechtlich fügt sich dieses Vorhaben in die umliegende Bebauung ein.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.