Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Kohlstattfeld 1 / 1. Änderung". Festgesetzt ist dieser Bereich als WA-Gebiet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2007 ein Vorbescheid genehmigt wurde. Dieser wurde die letzten Jahre immer wieder verlängert. Nachdem im Jahre 2023 die letzte Verlängerung ausgelaufen ist, wird der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses erneut gestellt.
Der damalige Vorbescheid wurde genehmigt für ein Wohnhaus in offener Bauweise in E+D mit den Maßen 10,00 m x 13,00 m und einer Dachneigung von 27° Grad bei Satteldachausführung.
Im neuen Antrag wird die Errichtung eines Wohnhauses mit den Maßen: 12,40 m x 9,00 m beantragt. Es soll wie damals ein Satteldach mit einer Dachneigung von 27° Grad errichtet werden. Die Bauweise soll dieses Mal in E+1+D erfolgen.
Hierzu sind Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich des Baufensters (für Wohnhaus und Garage) und der Wandhöhe (6,50 m beantragt, 6,00 m festgesetzt) erforderlich.
Weitere konkrete Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:
- Ist die Errichtung eines Wohnhauses (1 WE) mit Garage und PKW-Stellplatz bauplanungsrechtlich (inkl. nötige Befreiungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan) genehmigungsfähig?
- Ist die geplante Höhenentwicklung lt. der Querschnittszeichnung genehmigungsfähig?
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein. Den gestellten Fragen kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.