Antrag auf Vorbescheid zum Dachgeschossausbau um zwei Wohnungen auf der Fl.Nr. 1734/3, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.10.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Allershausen Reckmühle“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WR-Gebiet (reines Wohngebiet) festgesetzt.

Es ist geplant am bestehenden Wohnhaus das Dachgeschoss mit zwei Wohnungen auszubauen. Hierbei sollen Dachgauben errichtet werden. Die Größe der jeweiligen Dachgauben sind in der Eingabeplanung beigefügt.
Die jeweilige Wohnfläche einer Wohnung beträgt ca. 41,84 m² bzw. 44,17 m².
Der Hauptbaukörper bleibt unverändert.

Mit Antrag auf Vorbescheid bittet der Antragsteller um Klärung folgender Fragen:
- Befreiung „Errichtung von Dachgauben“
- Reduzierung des Stellplatzbedarfes

Im Bebauungsplan sind Dachgauben nicht zulässig. Hierzu wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Bezugsfälle sind bereits vorhanden in denen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung von Dachgauben erteilt worden ist. Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung zugestimmt werden.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind bei einem Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten, zusätzlich zu den zwei bereits bestehenden und genehmigten Stellplätzen, fünf weitere Stellplätze befahrbar nachzuweisen und auch herzustellen. Die Verwaltung empfiehlt einer Befreiung nicht zuzustimmen. Den Stellplätzen wie im Eingabeplan dargestellt, wird zugestimmt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Durchfahrtsbreite zu den Stellplätzen von min. 3,50 m einzuhalten ist.
Für die ordnungsgemäße Herstellung der Zufahrt zu den Stellplätzen ist eine Gehwegabsenkung notwendig. Alle damit verbundenen Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl meint, dass in diesem Haus bereits Bewohner im Keller untergebracht sind und die Garagen als Lagerraum genutzt werden. Dieser Verdacht muss offiziell an die Gemeinde gemeldet werden, damit das Landratsamt zu einer entsprechenden Kontrolle aufgefordert werden kann.

Herr Zandt spricht sich eindeutig für die Beachtung der Stellplatzsatzung aus.

Beschluss

Das gemeindlichen Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Es sind auf dem Baugrundstück insgesamt 7 Stellplätze befahrbar nachzuweisen und herzustellen. Einer Befreiung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen wird nicht zugestimmt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Errichtung von Dachgauben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2024 09:20 Uhr