BayKiBiG; Gewährung des Gewichtungsfaktors 2,0 für Kindergartenkinder
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. Abs. 5 Satz 6 BayKiBiG kann für Kinder in Kindergärten, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, die kindbezogene Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 noch bis zum Ende des Kindergartenjahres weitergewährt werden, anstatt den Gewichtungsfaktor auf 1,0 zu reduzieren. Hier wird somit allen anderen Kindertageseinrichtungen neben den Kinderkrippen die rechtliche Möglichkeit eröffnet, den Gewichtungsfaktor 2,0 auch dann bis zum Ende eines Kindergartenjahres abzurechnen, wenn ein Kind während des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet.
Mit diesem erhöhten Gewichtungsfaktor – hier handelt es sich nur um Einzelfälle – erhält die Gemeinde eine entsprechend höhere staatliche Förderung für Kinder im Gemeindekindergarten, muss diese aber ggf. bei gleichartigen Fällen in anderen Einrichtungen ebenfalls gewähren. Eine Verpflichtung der Anwendung dieses erhöhten Gewichtungsfaktors besteht für den Träger der jeweiligen Einrichtung nicht.
In der Praxis wurde dies bereits so gehandhabt, jedoch ist hier ein formeller Beschluss des Gemeinderates notwendig.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen gewährt für Kinder in Kindergärten, die das 3. Lebensjahr vollendet haben für die kindbezogene Förderung den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2024 09:20 Uhr