Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau auf der Fl.Nr. 453/7 (Teilfläche), Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 05.11.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Göttschlag“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB und ist als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Aufgrund der katastrophalen Hochwasserereignisse Anfang Juni 2024 wurde das Einfamilienhaus so schwer beschädigt, dass aus wirtschaftlicher Sicht nur ein Ersatzbau infrage kommt.

Mit Antrag auf Baugenehmigung wird der Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau beantragt.
Die Maße des Baukörpers betragen 12,00 m x 9,00 m. Errichtet wird Keller, EG, OG, bei einer Ausführung mit Satteldach.

Der Neubau wird im Vergleich zum Altbau, entsprechend dem Hochwasser aus 2024, zur Vorbeugung höher gesetzt.

Die Grundmaße bleiben unverändert. Es ändert sich am Neubau nur die Wandhöhe sowie die Dachneigung.
Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Abstandsflächen werden entsprechend der Bayerischen Bauordnung eingehalten.

Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl rechnet durch den Klimawandel mit sich häufenden Hochwasserereignissen und frägt, ob es eine Handhabe gibt, dass kein Keller gebaut wird. Soweit es keine gibt, soll ein Hinweis an den Bauherren erfolgen, dass ohne Keller gebaut werden soll, da das Gebäude im Überschwemmungsgebiet errichtet wird.

GR Raith merkt an, dass die Vorgabe der Versicherungen sei, an gleicher Stelle zu bauen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 10:25 Uhr