Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll die Erzeugung von Bio-Produkten aus Bayern mittelfristig verdoppelt werden. Die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln soll künftig stärker aus heimischer, regionaler Produktion gedeckt werden.
Damit dieses Ziel erreicht wird, wurde bereits 2012 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2030" ins Leben gerufen. Dieses Programm sieht Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Beratung, Förderung, Vermarktung und Forschung vor.
Mit dem Wettbewerb staatlich anerkannte Öko-Modellregionen will die Bayerische Staatsregierung die Produktion heimischer Bio-Lebensmittel und das Bewusstsein für regionale Identität voranbringen.
In staatlich anerkannten Öko-Modellregionen arbeiten Kommunen, Landwirte, Verarbeiter und Verbraucher zu folgenden Themenfeldern intensiv zusammen:
• Landwirtschaftliche Erzeugung (einschl. Gartenbau, Imkerei und Teichwirtschaft)
• Verarbeitung unter Berücksichtigung des Lebensmittelhandwerks
• Vermarktung, Gastronomie, Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung
• Diversifizierung (Agrotourismus, Direktvermarktung, Pädagogische Angebote usw.)
• Information und Bewusstseinsbildung
Die Projekte sollen hierbei zeigen, dass sich Verknüpfungspunkte mit Themen einer nachhaltigen Regionalentwicklung ergeben:
• Biodiversität sowie Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft
• Regionale Versorgung/Nahversorgung/Erhalt von intakten Ortskernen
• Nachhaltiger Tourismus und Naherholung
• Soziale Landwirtschaft
• Solidarische Landwirtschaft
• Regionale Wertschöpfung, regionales Handwerk
Insgesamt gibt es nun bayernweit 35 staatlich anerkannte Öko-Modellregionen, die aus 6 bis 53 Mitgliedsgemeinden bestehen (Durchschnittlich 24,7 Kommunen).
Öko-Modellregionen werden über die Ämter für Ländliche Entwicklung bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte unterstützt und gefördert. 75% der Kosten für die Stelle des Projektleiters vor Ort werden vom Freistaat übernommen, maximal bis zu 75.000 € im Jahr.
Die Förderung läuft grundsätzlich zwei Jahre, sie kann um weitere drei Jahre verlängert werden.
Nach fünf Jahren gehen die Regionen in eine degressive (= verringernde) Förderphase über. Die Fördersätze für die Umsetzungsbegleitung betragen 60% im 6., 40% im 7.Jahr und im 8. bzw. allen folgenden Jahren 20%.
Gebietserweiterungen sind jederzeit möglich, beim Ausscheiden einzelner Gemeinden muss ein zusammenhängendes Gebiet erhalten bleiben.
Staatlich anerkannte Ökomodellregion Kulturraum Ampertal
Der erfolgreichen Bewerbung des Ampertals im Mai 2019 liegen folgende Projektideen zu Grunde:
• Eine Öko-Modellregion im Landkreis Freising soll Wertschöpfung und Konsum von Lebensmitteln aus der Region anregen. Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für regionale Bio-Lebensmittel sollen aufgebaut und gestärkt werden, um Perspektiven für landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe zu erhalten.
• Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangebote sollen die Menschen der Region für das Thema Landwirtschaft sensibilisieren. So sollen Verbraucher und Erzeuger näher zueinander gebracht und gegenseitige Wertschätzung geweckt werden. Das soll biologisch und konventionell wirtschaftenden Landwirten zugutekommen.
• Die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verknüpfung von Akteuren in der Region und die Vernetzung von Stadt und Land sind Teil einer nachhaltigen Regionalentwicklung und tragen dazu bei, den ländlichen Charakter der Region zu erhalten.
• Weitere Akteure sollen die Möglichkeit bekommen, sich mit ihren eigenen Ideen in der Öko- Modellregion einzubringen.
Seit November 2019 ist die Stelle als Projektmanagerin der Öko-Modellregion besetzt. Im Zwischenbericht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom April 2021 zeigte sich die Fachjury beeindruckt von der fachlich sehr guten Arbeit.
Sie verlängerte aufgrund der positiven Resultate die Förderung der Öko-Modellregion Kulturraum Ampertal um weitere drei Jahre bis Ende 2024.
Im April 2024 übernahm das Freisinger Büro Ecozept die Aufgabe des Projektmanagements. Sie arbeiten aktuell an einer Kooperation der Gemeinden im Hinblick auf die zukünftige Versorgung von Kitas und Schulen mit gesunden Lebensmitteln aus der Region. Außerdem erstellen und pflegen sie die Kontakt-Daten der Bio-Betriebe.
Der bestehende Vertrag und die Förderperiode laufen im Januar 2025 aus.
Wird die Mitgliedschaft in der ÖMR aufgehoben, zieht dies die folgenden Konsequenzen mit sich:
• Die angestoßene Arbeit bezüglich der Außerhaus-Verpflegung müsste in Eigenregie fortgeführt werden
• Diverse Fördermöglichkeiten entfallen
• Die Absatzsteigerung durch das Netzwerk entfällt
• Bestehende Kooperationen (Regionalinitiativen, Lehre, Verbände, etc.) verlieren eine „Stimme aus dem Ampertal“
Der Ampertalrat schlägt vor:
Die Stelle ist dem Verein Kulturraum Ampertal zugeordnet. Die Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils erfolgt durch alle 12 Mitgliedsgemeinden.
Nach den Vorgaben der Förderstelle kann die Bezahlung je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 TV-L erfolgen.
Zusätzlich werden pro Jahr direkt der ÖMR zuordenbare Kosten in Höhe von 5.000 € für Referenten, Drucksachen, etc. einkalkuliert, für die Fördermöglichkeiten bestehen.
Analog zur ILE-Umsetzungsbegleitung werden an Sachkosten 10.000 € für Büromiete, Arbeitsmittel, Steuerberatung etc. und 5.000 € für den Eigenanteil des Öko-Verfügungsrahmens angesetzt.
- Siehe beiliegende Kostengliederung vom 17.10.2024.
Die Umlegung des Eigenanteils soll nach Einwohnern erfolgen. Die Einwohnerzahl der Stadt Freising soll immer gleichgesetzt werden mit der der einwohnerstärksten Mitgliedsgemeinde (aktuell Allershausen). Stichtag sind die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2023. Die prozentualen Anteile am Umlegungsbeitrag bleiben für den Förderzeitraum von drei Jahren gleich.
Auf Grundlage der vorgestellten Kostenkalkulation ergibt sich damit folgender Umlegungsbetrag für die kommenden 3 Jahre:
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2025
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2026
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2027
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Einwohner
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EW- Umlegung
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1,09 €
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1,48 €
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1,87 €
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Allershausen
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6271
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6.865,63 €
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9.298,88 €
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11.732,13 €
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Attenkirchen
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2774
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3.037,04 €
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4.113,39 €
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5.189,75 €
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Fahrenzhausen
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5138
|
5.625,20 €
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7.618,83 €
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9.612,45 €
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Freising
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49939
|
6271
|
6.865,63 €
|
9.298,88 €
|
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Haag
|
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2956
|
3.236,29 €
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4.383,27 €
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5.530,25 €
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Hohenkammer
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2716
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2.973,54 €
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4.027,39 €
|
5.081,24 €
|
Kirchdorf
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3303
|
3.616,20 €
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4.897,82 €
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6.179,43 €
|
Kranzberg
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4263
|
4.667,23 €
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6.321,34 €
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7.975,46 €
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Langenbach
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4110
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4.499,72 €
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6.094,47 €
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7.689,21 €
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Paunzhausen
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1605
|
1.757,19 €
|
2.379,96 €
|
3.002,72 €
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Wolfersdorf
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2556
|
2.798,37 €
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3.790,14 €
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4.781,91 €
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Zolling
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5090
|
5.572,65 €
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7.547,65 €
|
9.522,65 €
|
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Summe
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47053
|
51.514,68 €
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69.772,01 €
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88.029,35 €
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