Neufassung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern ist die Glonnbrücke (Aluminiumbrücke) in der aktuell geplanten Form nicht förderfähig. Somit wäre ein geeigneter Zeitpunkt, die Brückenerneuerung dem Kommunalunternehmen zu übertragen.
In vergangenen Sitzungen wurden weitere Brücken, z.B. über den Mühlbach, angesprochen, die künftig ggf. auch erneuert werden müssen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Aufgabe „Bau und Erneuerung von Brücken“ an das Kommunalunternehmen zu übertragen.
Für diesen neuen Aufgabenbereich ist die Ergänzung der Unternehmenssatzung notwendig. In diesem Zuge werden eine Anmerkung der Rechtsaufsicht zur Form der Einberufung des Verwaltungsrats und kleine redaktionelle Anpassungen eingearbeitet.
Diskussionsverlauf
GR Lerchl erkundigt sich nach möglichen Zuschüssen im Zusammenhang mit der überörtlichen Bedeutung der Wegeverbindung.
Aufbauend auf das Radwegekonzept Light wurden die entsprechenden Stellen eingebunden. Für eine Förderung muss die Brücke größer dimensioniert werden. Und selbst dann ist eine Förderung nicht sichergestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Allershausen Anstalt des öffentlichen Rechts in der vorliegenden Form. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2024 12:12 Uhr