Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes und einer Wohnung in eine Tierarztpraxis im EG und Teilung einer Wohneinheit im OG in zwei Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 148, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ampertalstraße“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als MD-Gebiet (Dorfgebiet) festgesetzt.
Mit Antrag auf Nutzungsänderung soll das bestehende Ladengeschäft mit Wohnung in eine Tierarztpraxis im EG und Teilung der Wohneinheit im OG in zwei Wohneinheiten umgenutzt werden. Zu der bereits genehmigten Wohnung kommen noch einmal zwei Wohneinheiten hinzu.
Die Größe der Tierarztpraxis beträgt 159,83 m² Hauptnutzfläche.
Der Hauptbaukörper bleibt unverändert. Es werden lediglich bauliche Änderungen im Baukörper vorgenommen.
Alle Ausbauten und Änderungen wurde bauordnungsrechtlich in früheren Jahren bereits genehmigt.
Stellplätze werden laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen entsprechend nachgewiesen (12 Stellplätze).
Hinweis: Das Bauvorhaben befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100).
Unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften, kann der Nutzungsänderung bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 09:46 Uhr