Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA 1 bis 4) auf den Flurnummern 2019, 2031, 1609 und 1607/5 der Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 10.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.12.2024 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Die Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land e.G. stellte am 23.09.2024, eingegangen am 25.09.2024, einen weiteren Antrag auf Vorbescheid gem. § 9 BImSchG für das oben genannte Vorhaben.

Mit diesem Antrag soll über die folgenden einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen entschieden werden:

„Standsicherheit/Turbulenzen: Standorteignung, d. h. insbesondere keine Beeinträchtigung der Standsicherheit der gegenständlichen Windkraftanlagen untereinander und in Bezug auf Anlagen Dritter durch schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Windturbulenzen sowie keine Beeinträchtigung der Standsicherheit der gegenständlichen Windenergieanlagen durch derartige Windturbulenzen von Anlagen Dritter.“

Hierzu wurde die Gemeinde Allershausen beteiligt und eine entsprechende Stellungnahme gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde abgegeben.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.01.2025 09:46 Uhr