Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die Fa. KUBUS Kommunalberatung wurde eine neue Globalberechnung für die Entwässerung durchgeführt.
Die Nachkalkulation der letzten vier Jahre ergab eine Unterdeckung. Diese resultiert vor allem aus den getätigten Investitionen in die Kläranlage und das Kanalnetz. Neben den durch die Investitionen erhöhten kalkulatorischen Kosten wirkt sich auch die auszugleichende Unterdeckung aus der Nachkalkulation aus.
Die Gebühren müssen daher für das Mischsystem von bisher 1,37 € auf 1,92 € pro Kubikmeter Abwasser erhöht werden. Wird nur ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet (Trennsystem), muss die Gebühr auf 1,69 € pro Kubikmeter Abwasser (zuletzt 1,21 €) erhöht werden.
Die Kalkulation ergab, dass mehr als 12 % Niederschlagswasser eingeleitet wird. Dies hat zur Folge, dass für den folgenden Kalkulationszeitraum eine Gebühr für Niederschlagswasser anzusetzen ist. Dazu ist allerdings eine umfangreiche Flächenermittlung notwendig.
Bei den Beiträgen ergab die Kalkulation Verschiebungen zwischen Grundstücks- und Geschossflächen. So ergibt sich für den Beitrag pro m² Grundstücksfläche ein Betrag von 4,79 € (zuletzt 2,90 €) und pro m² Geschoßfläche ein Betrag von 11,90 € (zuletzt 17,23 €).
Diskussionsverlauf
GR Held regt aufgrund der vielen getätigten Investitionen einen kürzeren Kalkulationszeitraum an.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum ist wieder auf vier Jahre ausgelegt. Die nächste Kalkulation kann für einen kürzeren Zeitraum erfolgen.
Beschluss
Aufgrund der Berechnung der KUBUS Kommunalberatung werden die Einleitungsgebühren für die Entwässerungsanlage im Mischsystem von derzeit 1,37 €/m³ auf 1,92 €/m³ und die Gebühr im Trennsystem von derzeit 1,21 €/m³ auf 1,69 €/m³ erhöht.
Aufgrund der Berechnung der KUBUS Kommunalberatung werden die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsbeiträge auf 4,79 € je m² Grundstücksfläche und auf 11,90 € je m² Geschossfläche festgesetzt.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Allershausen (BGS-EWS). Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.01.2025 09:46 Uhr