Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.12.2024 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Durch die Fa. KUBUS Kommunalberatung wurde eine neue Globalberechnung für die Wasserversorgung durchgeführt.

Die Nachkalkulation der letzten vier Jahre ergab eine Unterdeckung. Diese resultiert vor allem aus den getätigten Investitionen in die Infrastruktur und dem erhöhten Unterhalt für das Leitungssystem (Rohrbrüche). Neben den durch die Investitionen erhöhten kalkulatorischen Kosten wirkt sich auch die auszugleichende Unterdeckung aus der Nachkalkulation aus.

Die Neuberechnung der Gebühren ergibt einen Gebührenbedarf von 1,89 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers (zuletzt 1,18 €).

Die Fa. KUBUS empfiehlt die Erhöhung der Grundgebühren wie folgt:
Dauerdurchfluss Q3
Nenndurchfluss Qn
Grundgebühr bisher
Grundgebühr neu
bis 4 m³/h
bis 2,5 m³/h
12,50 €
36,00 €
bis 10 m³/h
bis 6 m³/h
18,50 €
90,00 €
bis 16 m³/h
bis 10 m³/h
26,00 €
144,00 €

bis DN 80
280,00 €
720,00 €

größer DN 80
350,00 €
860,00 €

Die Erhöhung der Grundgebühren hätte zur Folge, dass die Verbrauchsgebühr lediglich auf 1,74 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers erhöht werden muss.

Bei den Beiträgen ergibt die Aktualisierung, bedingt durch die im Verhältnis zum Flächenzuwachs getätigten und geplanten hohen Investitionen, deutlichere Änderungen. Pro m² Grundstücksfläche ergibt sich ein Beitragssatz von 2,25 € (bisher 1,59 €). Bei der Geschossfläche wurde ein Betrag von 7,59 € (bisher 5,78 €) ermittelt.

Diskussionsverlauf

GR Held regt aufgrund der vielen getätigten Investitionen einen kürzeren Kalkulationszeitraum an.
Der aktuelle Kalkulationszeitraum ist wieder auf vier Jahre ausgelegt. Die nächste Kalkulation kann für einen kürzeren Zeitraum erfolgen.

Beschluss

Aufgrund der Berechnung der KUBUS Kommunalberatung erfolgt ab 01.01.2025 eine Erhöhung der Wassergebühren von 1,18 € auf 1,74 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die Grundgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Dauerdurchfluss Q3
Nenndurchfluss Qn
Grundgebühr neu
bis 4 m³/h
bis 2,5 m³/h
36,00 €
bis 10 m³/h
bis 6 m³/h
90,00 €
bis 16 m³/h
bis 10 m³/h
144,00 €

bis DN 80
720,00 €

größer DN 80
860,00 €

Die Herstellungsbeiträge werden pro m² Grundstücksfläche auf 2,25 € und pro m² Geschossfläche auf 7,59 € festgesetzt.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Allershausen (BGS/WAS). Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 09:46 Uhr