Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kohlstattfeld 1a“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet festgesetzt.
Es ist geplant, auf dem bereits bebauten Grundstück ein Einfamilienhaus mit den Maßen 11,00 m x 6,80 m zu errichten. Die Ausführung erfolgt in E+1 mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 30° Grad. Die bestehende Garage wird durch den Neubau entfernt.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen hinsichtlich Baugrenze, Wandhöhe und Dachneigung notwendig. Die Begründung der jeweiligen Befreiung ist den Unterlagen beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den erforderlichen Befreiungen zugestimmt werden.
Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. In unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück gibt es bereits Bezugsfälle zur fehlenden Baugrenze, Dachneigung sowie Wandhöhe.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist im Baugenehmigungsverfahren eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde Allershausen bzgl. Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen.
Aufgrund des Neubaus ist hier ein zweiter Anschluss notwendig. Diese Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu tragen.
Es werden insgesamt vier Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.