Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Garage (Nachträglicher Bauantrag) auf der Fl.Nr. 27, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2025 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Tünzhausen und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet (Dorfgebiet) dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist dieses Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen.

Die Maße der landwirtschaftlich genutzten Garage betragen ca. 6,91 m x 12,99 m. Es wird ein Pultdach mit einer Dachneigung von 4° Grad errichtet.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich dieses Bauvorhaben in die umliegende Bebauung ein.

Beantragt wird hierbei noch eine Isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 6 BayBO Abstandsflächen).
Der dazugehörige Antrag sowie deren Begründung ist den Unterlagen beigefügt.

Unabhängig von vorgenannter bauordnungsrechtlicher Problematik (Abstandsfläche) kann dem Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Nähere Infos können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Die Baumaßnahme wurde bereits fertiggestellt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Datenstand vom 07.02.2025 09:24 Uhr