Neubau Kinderhaus Amperspatzen, Nachtrag Schließanlage, Lüftung und Massenmehrung Baumeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Schließanlage

Die Vergabe in der Sitzung vom 23.07.2024 ist mit einer Summe von 25.000 € erfolgt. Die Schlussrechnung vom 12.12.2024 beträgt 34.285,86 €.

Die Differenzen zum Angebot wurden von HPE wie folgt begründet:

-        Digitaler Zylinder. Hier waren 17 Stück im Angebot enthalten. Nach Abstimmung vor Ort wurden dann 22 Stück festgelegt.
-        Aufpreise Baulängen. Im Angebot enthalten waren lediglich 4 Stück für schmale Türen. Benötigt wurden insgesamt 17 Stück.
-        Aufpreis wetterfeste Version: gründet wiederrum auf der Mehrung für die Außentüren
-        Router: Durch die Mehrung der Türen wurde von Fa. Huber Schliesstechnik dringend ein zusätzlicher Router zur Vernetzung der einzelnen Schlösser empfohlen.


Lüftung

Nachtrag 5
Revisionsöffnungen in der Abhangdecke konnten aufgrund der Abhangdecke nicht anders gelöst werden. Hier war eine Aufteilung notwendig.
Die schwarze Isolierung der Lüftung im Personalraum wurde mit einem Blechmantel verkleidet.
Nachtrag 5 Brutto 2.790,82 €.

Die gesamte Nachtragssumme beträgt 12.098,05 €.


Baumeister

Aufgrund Massenmehrungen in Höhe von 80.555,59 € sind hier Mehrkosten entstanden.
Diese sind hauptsächlich auf die Tiefgarage zurückzuführen und wurden von der Statik gefordert. Die Notwendigkeit hat sich erst nach und nach während der Bauphase ergeben.

Die Gesamte Maßnahme ist nach der Kostenaufstellung von Herrn Dantele mit einer Kostensteigerung von 10 % noch in einer moderaten Höhe aufgrund der wirtschaftlichen Prognosen und der Kostenberechnung im Februar 2022. Die Baubranche hat in dieser Zeit eine Kostensteigerung von mindestens 20 % durchlebt.

Diskussionsverlauf

Für GR Moser ist nicht nachvollziehbar, dass die Anforderungen der Statik nicht im Vorfeld bekannt waren.
Beim Kinderhaus handelt es sich um einen Sonderbau. Die Baufreigabe erfolgte Abschnittweise durch den Statiker und das Landratsamt.

Auch die Thematik der Geländerhöhe von 1,20 m bzw. 1,40 m ist für GR Moser nicht nachvollziehbar.
Die Anforderungen an die Geländerhöhen waren mit dem GUV und der Regierung von Oberbayern abgestimmt und von diesen mit 1,20 m freigegeben. Das Landratsamt als Betriebserlaubnisbehörde hat bei der Begehung eine Höhe von 1,40 m gefordert.
GR Glück bietet diesbezüglich um Klärung, ob im Nachhinein durch das Landratsamt eine Geländerhöhe von 1,40 m gefordert werden kann.

Beschluss

Den Nachträgen und Massenmehrungen in der vorgeschlagenen Form wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2025 11:13 Uhr