Konzept Sturzflutrisikomanagement Allershausen - Förderantrag und Ausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.03.2025 ö 7

Sachverhalt

Im Beratungsgespräch am 06.02.2025 zwischen der Gemeinde Allershausen und dem WWA München zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen wurde die dafür notwendige Vorgehensweise besprochen (Förderantrag und Ausschreibungsverfahren).

Förderantrag
Die Gemeinde stellt dazu beim WWA einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm 2026 verbunden mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn 2025. Der Antrag umfasst:
  • Zuwendungsantrag (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) mit LV/Angebot
  • formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn 
  • Plan mit Darstellung des Untersuchungsgebietes 
  • Erklärung des Vorhabenträgers, ob er die Zuwendung an einen Dritten weiterleitet
  • Erklärung des Vorhabenträgers, ob er beziehungsweise der Letztempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist (Nr. 9 des Musters 1a zu Art. 44 BayHO)
  • einen Gemeinderatsbeschluss mit Beschluss wie unten aufgeführt

Vom WWA wird nach Antragstellung ein Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlassen. Mit Vorlage dieses Bescheides kann die Gemeinde den Auftrag vergeben.

Das Vorhaben wird vom WWA München der Regierung für das Förderprogramm 2026 gemeldet. Eine Entscheidung über die mögliche Finanzierung im Jahr 2026 fällt im Frühjahr 2026 nach Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördergelder an die Regierungsbezirke. Falls das Vorhaben in das Förderprogramm 2026 aufgenommen ist, wird der Zuwendungsbescheid erlassen und das Vorhaben kann nach Abschluss des Konzepts und Vorlage des Verwendungsnachweises mit Rechnungen abgerechnet werden. Derzeit ist ein Fördersatz von 75 % für Sturzflut-Management-Konzepte möglich. (Hinweis neue RZWas2015 – keine Änderung bekannt).

Die Kosten für die Erstellung das Sturzflutkonzept werden mit ca. Euro 150.000,00 angesetzt. Der Zeitraum für die Konzepterstellung beträgt ca. 18 Monate (beabsichtigt: Juni 2025 bis Dezember 2026)

Ergänzender Hinweis: Allershausen wäre die erste Gemeinde im Landkreis Freising, die ein derartiges Risikomanagementkonzept erstellt.

Ausschreibungsverfahren
Der Förderantrag kann erst nach Vergabebeschluss des GR zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen gestellt werden. Demzufolge ist im Vorfeld des Förderantrages eine Ausschreibung mit Abfrage an mind. drei Bieter vorzunehmen. 

Das Technische Bauamt hat basierend auf den Muster-Ausschreibungsunterlagen des LFU als auch eigenen Recherchen und Nachfragen eine entsprechende Ausschreibung erstellt. Diese wurde intern mit dem Bürgermeister, dem Geschäftsstellenleiter, dem Bauhofleiter und einem weiteren Vertreter des Bauamtes besprochen und liegt versandfertig vor. Ergänzend wurde seitens des TBA eine Aufstellung interessierter Ingenieurbüros erstellt, die bereits entsprechende Konzepte für diverse Gemeinden in Bayern erstellt haben.

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
    • grundsätzlicher GR-Beschluss am 18.03.2025
    • Angebotsabfrage am 19.03.2025
    • Angebotsabgabe bis 11.04.2025
    • interne Auswertung
    • Vergabebeschluss bzw. -vorschlag GR am 06.05.2025
    • Förderantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
    • Auftragsvergabe durch Gemeinde nach Rückmeldung WWA
    • Projektstart: Mitte Juni 2025
    • Projektende: 31.12.2026 (18 Monate)

Diskussionsverlauf

Herr Portz verdeutlicht, dass Brennpunkte aus langjährigen Erfahrungen gewonnen wurden. Bürgermeister Vaas erhofft sich durch die Zusammenarbeit mit dem WWA für nachfolgende Maßnahmen eine schnellere Genehmigung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 für das Gemeindegebiet/Teile des Gemeindegebiets gemäß den Inhalten des LfU-Leitfadens zur Aufstellung von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement (Stand Jan. 2024).
Es ist bekannt, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht und die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes zur Maßnahme keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt.
Die Förderung erfolgt nach den jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen.
Aufgrund der Dringlichkeit wird die vorzeitige Baufreigabe des Vorhabens beantragt. Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert. 
Die Gemeinde trägt das Finanzrisiko. Es ist bekannt, dass die Vorfinanzierungskosten nicht zuwendungsfähig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die beschränkte Ausschreibung zur Einholung von Angeboten zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagementkonzeptes für die Gemeinde Allershausen durchzuführen. Das Technische Bauamt wird angehalten die Ausschreibung gemäß vorgestelltem Zeitplan kurzfristig vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 10:19 Uhr