Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans München
(26. Änderung; Kapitel B IV 7 Energieerzeugnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regional-plans München (RP 14) beschlossen.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.
Die Beteiligung läuft noch bis 31.03.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht Gelegenheit, sich zum Fortschreibungsentwurf zu äußern. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird seitens des RPV davon ausgegangen, dass Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht.
Beschluss
Belange der Gemeinde Allershausen sind nicht betroffen. Es werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.04.2025 10:19 Uhr