Bau eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Freising e.V.; Zustimmung zur Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau im Landkreis Freising (Finanzierungskostenzuschuss); Hinweis auf Beschluss-Nr. 91 vom 17.04.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 91 vom 17.04.2012 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an den Betriebskosten im Zuge des Baus eines Tierheimes durch den Tierschutzverein Freising gefasst.
15 Gemeinden aus dem Landkreis mit insgesamt ca. 125.000 Einwohnern haben Ihre Bereitschaft erklärt, sich an der Finanzierung des Tierheimbaus zu beteiligen.

Allerdings ist der Betriebskostenzuschuss von jährlich 0,90 € je Einwohner nunmehr wegen der Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung des Baus auf zu splitten in einen Anteil von 0,50 € je Einwohner als Finanzierungskostenzuschuss und 0,40 € je Einwohner als Vorauszahlung einer Fundtierkostenpauschale. Dazu werden noch zu gegebener Zeit gesonderte Fundtierverträge (Entwurf liegt bereits vor) abgeschlossen.

Der Tierschutzverein hat nunmehr einen an die geänderten Gegebenheiten angepassten Vereinbarungsentwurf über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau (Finanzierungskostenzuschuss) zur Zustimmung vorgelegt.

Das Landratsamt Freising weist in einer Email vom 28.07.2015 darauf hin, dass es sich bei dem Finanzierungskostenzuschuss um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt, das der Genehmigung nach Art. 72 Abs. 1 GO bedarf.
Die Kommunalaufsicht schlägt folgende Änderungen in Ziffer 4 des Vertragsentwurfes vor, damit der Vertrag genehmigungsfähig wäre (vorbehaltlich der Zustimmung von Verein und Sparkasse):

(1) Der von der Gemeinde entsprechend den Regelungen in Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages zugesicherte Zuschuss wird direkt und schuldbefreiend von der Gemeinde an das finanzierende Geldinstitut geleistet.
(2)        Der Tierschutzverein darf die Zuschussforderung gemäß Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages nicht an Dritte abtreten.

Daneben ist der Fundtiervertrag abzuschließen und nicht nur in Aussicht zu stellen. Die angedachte Einzelabrechnung soll durch die ursprünglich vorgeschlagene Pauschale (0,40 € pro Einwohner) ersetzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Freising e.V. über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimbau (Finanzierungskostenzuschuss) mit folgenden Änderungen zu:

Ziffer 4 des Vertragsentwurfs ist entsprechend dem Vorschlag der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Freising wie folgt zu ändern:

(1) Der von der Gemeinde entsprechend den Regelungen in Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages zugesicherte Zuschuss wird direkt und schuldbefreiend von der Gemeinde an das finanzierende Geldinstitut geleistet.
(2)        Der Tierschutzverein darf die Zuschussforderung gemäß Nrn. 1, 2 und 3 dieses Vertrages nicht an Dritte abtreten.

Daneben ist der Fundtiervertrag abzuschließen und nicht nur in Aussicht zu stellen. Die angedachte Einzelabrechnung soll durch die ursprünglich vorgeschlagene Pauschale (0,40 € pro Einwohner) ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2015 11:23 Uhr