Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße Zur Kirche in Tünzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die ehemalige Straße „Weg zur Kirche“ der Gemarkung Tünzhausen wurde gemäß der Aktennotiz Nr. 342/64 vom 2.9.1964 in das Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege, Blatt I. Nr. 4 – Gemarkung Tünzhausen eingetragen. Die Länge des Weges betrug gemäß dem Vorentwurf der Gemeinde Allershausen für das Verzeichnis zum damaligen Zeitpunkt noch 0,075 km. Der Weg verlief durch die Fl. Nr. 25, Gemarkung Tünzhausen, von der Straßengabelung bei Haus Nr. 11 bis zum Eingang des Friedhofes. Als Eigentümer und Baulastträger war Herr Georg Heinrich eingetragen. In der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2000 wurde die ehemalige Straße „Weg zur Kirche“ umbenannt in „Zur Kirche“. Die Straße verläuft zu diesem Zeitpunkt schon von der Bushaltestelle Richtung Abzweig bis zum Grundstück von Herrn Westermeier Anton. Nach erneuter Messung mit Hilfe des Programms GIS beträgt die Länge nun 0,277 km. Laut einer Unterredung mit Herrn Vachal am 06.11.2017 soll die Straße „Zur Kirche“ nun mit der richtigen Länge und mit der Gemeinde Allershausen als Baulastträger als Ortsstraße neu gewidmet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Zur Kirche“ in Tünzhausen als Ortsstraße.
Flurstück: 57 und 58 (T), jeweils Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,277 km
Anfangspunkt: Südöstlichster Punkt der Fl. Nr. 57, Gemarkung Tünzhausen, Einmündung in die Hauptstraße bei Fl. Nr. 33 der Gemarkung Tünzhausen
Endpunkt: Nördlichster Punkt der Fl. Nr. 57, Gemarkung Tünzhausen, Weiterführung des Verlaufs des Grundstücks mit der Fl. Nr. 21, Gemarkung Tünzhausen.
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Zur Kirche“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr