Übertragung der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2023 bis 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.
Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen vor.
Die Gemeinde Allershausen ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde Allershausen während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS GmbH zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Kosten für die Gemeinde Allershausen berechnen sich wie folgt: Grundpreis 1.000,- € (für Verwaltungsgemeinschaften insgesamt 900,00 €), 3 leistungsgemessene Abnahmestelle zu je 174,90 €, ca. 60 Abnahmestellen zu je 10,60 € sowie pauschal für Straßenbeleuchtung je volle 7.500 kWh/Jahr 10,60 €, somit insgesamt ca. 2.171,30 €.
Beschluss
1. Die Gemeinde Allershausen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag bzw. die KUBUS GmbH als ausschreibende Stelle.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu ergänzen.
3. Es ist anzustreben, dass die Mitgliedsgemeinde Paunzhausen auch an der Ausschreibung teilnimmt und die Abwicklung durch die Verwaltungsgemeinschaft erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr