Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1415/2, Gemarkung Allershausen - Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides - Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 123 vom 12.06.2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.07.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.06.2021 wurde eine Verlängerung zu oben genannten Bauvorhaben beim Landratsamt Freising beantragt.
Mit Schreiben vom 25.06.2021 wird die Gemeinde Allershausen um entsprechende Stellungnahme gebeten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kohlstattfeld".
Es sind Befreiungen hinsichtlich des Baufensters und der Dachneigung erforderlich.

Der Vorbescheid wurde bereits im Jahr 2007 genehmigt.
Aufgrund der Fristversäumnis zur Verlängerung wurde im Jahr 2012 der Vorbescheid noch einmal neu beantragt und auch positiv genehmigt.

Das Gebäude wird in offener Bauweise in E+D errichtet. Die Dachneigung soll 27° betragen. Die Grundfläche des Gebäudes hat die Maße: 10,00 m x 13,00 m.

Es wird angemerkt, dass eine Beurteilung bzw. Genehmigung nach den derzeitigen gültigen Bestimmungen des Baurechts erfolgt.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl erkundigt sich nach der Gültigkeit eines genehmigten Vorbescheids.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt.

Beschluss

Der beantragten Verlängerung des Vorbescheides wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2021 11:00 Uhr