Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf der Flurnummer 437, 443, Gemarkung Tünzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 11.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es soll eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle mit 40 m x 20 m mit einem Vordach von 4,5 m und einer Firsthöhe von 12,75 m errichtet werden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB. Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange sind sowohl durch die Darstellung im Flächennutzungsplan, als auch durch die Darstellung im Landschaftsschutzgebiet berührt. Diesen widerspricht das Bauvorhaben. Die Erschließung des Bauvorhabens ist durch den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg ins Woitlfeld“ gesichert.
Für die Befreiung bzw. Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Landschaftsschutzgebietsverordnung ist nach § 7 Abs. 3 Landschaftsschutzgebietsverordnung das Landratsamt Freising zuständig.
Den Nachweis für die Privilegierung hat das Landratsamt Freising zu überprüfen.
Eine Verwehrung der Zustimmung zum Bauvorhaben erscheint aufgrund der intensiven Nutzung des Nachbargrundstückes (Gemeindebereich Kranzberg) als unverhältnismäßig.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2022 09:57 Uhr