Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit im bestehenden Stallgebäude auf den Flurnummern 1726 und 1643, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 11.10.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im allgemeinen Wohngebiet des aktuell gültigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen. In das bestehende Gebäude soll eine weitere Wohneinheit eingebaut werden, so dass dann insgesamt 4 Wohneinheiten im Gebäude untergebracht werden. Lt. § 2 Nr. 8 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist ab 4 Wohneinheiten ein weiterer Stellplatz zu errichten. Diese zusätzliche Stellfläche ist zu errichten und dem Gebäude eindeutig zuzuordnen.

Am bestehenden Gebäude soll im östlichen Bereich zudem eine landwirtschaftliche Maschinenhalle/Unterstellhalle 23,41 m x 9,15 m entstehen.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und die Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 09:57 Uhr