Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung auf der Fl.Nr. 26/4, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Freisinger Straße“.
Es ist geplant auf der Fl.Nr. 26/4, Gemarkung Allershausen, eine Plakatwerbetafel für die wechselnde Produktwerbung zu errichten.
Die Plakatwerbetafel hat die Maße 2,80 m x 3,80 m.
Der Aufstellungsstandort befindet sich direkt an der St 2084. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch der Standort der gemeindlichen Wahlwerbetafel die zu den jeweiligen Wahlen aufgestellt wird.
Des Weiteren ist anzumerken, dass Werbeanlagen außerhalb der Stätte der Leistung unzulässig sind. Siehe § 3 Abs. 1 Werbeanlagensatzung der Gemeinde Allershausen.
Die Verwaltung empfiehlt diese Errichtung nicht zu befürworten. Auch im Hinblick auf das Beschilderungskonzept Allershausen sowie die Schaffung von Folgeanträgen.
Der Grundstückseigentümer hat hierfür sein schriftliches Einverständnis erteilt.
Nähere Infos bzgl. Standort, Ausführung und Gestaltung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2023 12:23 Uhr