Umbau eines Fahrsilos in eine landwirtschaftliche Unterstellhalle durch Alfons Sixt auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Freisinger Straße.
Das bestehende Fahrsilo befindet sich nicht im Baufenster. Die Grundmaße der Halle sind 11,45 m x 27,21 m. Die Wandhöhe der Unterstellhalle beträgt 5,24 m und hat eine Dachneigung von 20°.
Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit fanden bereits im Vorfeld Gespräche im Landratsamt Freising mit positiven Ergebnissen statt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Freisinger Straße" hinsichtlich des fehlenden Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2016 14:13 Uhr