Gemeindeverbindungsstraße Unterkienberg - Aiterbach; Sanierung Bankett - Vorstellung Sanierungsmöglichkeiten und Festlegung der weiteren Maßnahmen; Hinweis auf TOP Nr. 10 (öff. Teil) der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 02.02.2016 wurden bereits die verschiedenen Varianten vorgestellt, die zur Behebung der ständigen Schlaglochsituation führen würden.

Variante 1: Bankettbefestigung mit Rasengittersteinen
Kostenschätzung: ca. 204.000,00 €

Variante 2: Bankettverfestigung mit Zement (System Kutter Novohflex Bankett)
Kostenschätzung gesamt: ca. 86.500,00 € (Fremdleistungen ca. 72.000,00 €, Eigenleistung Bauhof ca. 14.500,00)

Zusätzlich: Fahrbahnmarkierung sinnvoll
Kostenschätzung: ca. 7.200,00 €

Variante 3: Sanierung jährlich durch Firma
Kostenschätzung: ca. 1.520.000,00 €

Im Diskussionsverlauf wurden einige Fragen zur Variante 2 gestellt, die nachstehend näher erläutert werden sollen:

-        Ausweichstellen schaffen:
Ausweichstellen lassen sich nur in Verbindung mit Grunderwerb schaffen, dieser muss zunächst bei den Eigentümern angefragt werden. Es spricht technisch nichts dagegen, noch Ausweichstellen nach der Sanierung der Bankette durchzuführen.

-        Haltbarkeit der Bankettbefestigung:
Fa. Kutter schreibt: „Aufgrund unserer Erfahrungen mit Bodenverfestigungen im Allgemeinen und den in den letzten 4 Jahren ausgeführten Bankettverfestigungen gehen wir von einer Haltbarkeit von >15 Jahren aus.
Da es noch kein Regelwerk für diese Bauweise gibt, geben wir in Anlehnung an die ZTV-BEA als Instandhaltungsmaßnahme eine Gewährleistung von 2 Jahren.“

-        Referenzprojekte dieser Bankettverfestigung:
Fa. Kutter schreibt: „In ihrer Umgebung haben wir leider noch keine Bankettverfestigung ausgeführt. Die nächstliegenden Strecken liegen im Raum Ravensburg, Dinkelsbühl und Crailsheim.“

-        Eignung des vorhandenen Bodens prüfen:
Fa. Kutter schreibt: „Die augenscheinliche Beurteilung des anstehenden Bankettmaterials lässt eine gute Eignung vermuten. Für eine definitive Beurteilung der Eignung und gesicherte Festlegung des Bindemittelbedarfes sind Erstprüfung durch Probenahme des anstehenden Bankettmaterials vor Ort und Laboranalyse erforderlich – siehe unser Angebot Pos. 01.0030.“

-        Referenzen der Fa. Kutter:
Die Fa. Kutter ist ein renommiertes Unternehmen, das für staatliche Bauämter und Autobahndirektionen arbeitet.
Sie ist Spezialist für Straßenerhaltung und bietet eine Vielzahl von Systemen an, die zum Straßenerhalt dienen und vorhandene Straßen länger leben lassen.
Auch in meinem Seminar an der BVS wurde uns von dem Dozenten (aus dem staatlichen Bauamt Kempten) immer wieder die Fa. Kutter als Beispiel genannt.
Beispiel Deckensanierung BAB A9 bei Garching.

-        Zur Beteiligung Rohrdorfer
hat Herr Goldbrunner von der Firma erfahren, dass seit 2014 fast kein Kies herausgefahren wurde. Die Fa. Rohrdorfer stimmt einer Kostenbeteiligung für die Bankettsanierung nicht zu. Bereits vor ca. 4 Jahren wurde die Firma an Sanierungskosten beteiligt. Sie bietet aber an, dass der zur Maßnahme erforderliche Kies kostenlos aus der Grube entnommen werden darf.
Eine Aufstellung der abgefahrenen Mengen liefert die Firma in den nächsten Tagen.

-        Im Bereich der Jobsterstraße
ist eine Bankettverfestigung mit diesem System nicht wirtschaftlich, es sind hier keine Schlaglöcher in großem Maße vorhanden. Hier ist eine Auffüllung der tiefer liegenden Bankette in Verbindung mit stellenweiser Reparatur der Fahrbahn im konventionellen Bauverfahren zielführender! Hier liegt außerdem bewusst das Bankett deutlich unter Fahrbahnkante, um das Ausspülen von Erdreich aus den Feldern auf die Straße zu verhindern.

Das technische Bauamt schlägt vor, die Fa. Kutter mit der Variante 2 (Bankettsanierung mittels Novohflex) zu beauftragen. Zusätzlich sollten die Fahrbahnränder markiert werden, um die vorhandene Fahrbahnkante optisch hervorzuheben.

Es ist geplant, die erforderlichen Zuarbeiten durch den Bauhof ausführen zu lassen.

Hinweis:
Die Fahrbahn der GVS ist stellenweise schadhaft, so dass vor Ausführung der Bankettmaßnahme eine punktuelle Sanierung der Fahrbahn erforderlich ist. Es werden hierfür derzeit Angebote eingeholt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende merkte an, dass im Jahr 2017 die Glonnbrücke gesperrt wird und dann sicherlich ein Teil des Umleitungsverkehrs über diese Straße laufen wird. Es ist in jedem Fall mit einer stärkeren Beanspruchung als "normal" zu rechnen. Schäden wären dann innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungszeit durch die ausführende Firma zu beheben.

Herr Kortus bat darum, bei den Gemeinden, in denen vergleichbare Arbeiten bereits ausgeführt worden sind, bezüglich deren Erfahrungen nachzufragen. Außerdem wollte er wissen, ob die Gemeinde entlang der Straße über Grundstücke verfügt, um evtl. Ausweichbuchten anzulegen. Wo dies sinnvoll erscheint, sollten Ausweichmöglichkeiten geschaffen und ggf. der Grund erworben werden.

Herr Mück sprach sich für die vorgeschlagene Fahrbahnmarkierung aus.

Herr Raith trat für eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h ein.

Nach Ansicht von Frau Kopp sollten die Begrenzungspfosten wieder im Abstand wie bisher gesetzt werden und auf keinen Fall eine Fahrbahnverbreiterung durch das sanierte Bankett erfolgen.

Christian Huber regte an, den gesamten Humus bzw. derzeitigen Boden an den Banketten raus zu nehmen und das Angebot der Fa. Rohrdorfer annehmen, kostenlos den erforderlichen Kies bereit zu stellen.

Herr Held unterstrich die Ausführungen von Herrn Kortus, auf jeden Fall zusätzliche Ausweichbuchten vorzusehen und den erforderlichen Grunderwerb durchzuführen.

Beschluss

Der Auftrag für die Bankettsanierung an der GVS Unterkienberg – Aiterbach wird an die Fa. Kutter Spezialstraßenbau GmbH und Co.KG in Hanau zum Preis von 72.184,21 € brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2016 14:13 Uhr