Neufassung des Aufstellungsbeschlusses; Hinweis auf Beschluss-Nr. 113 vom 20.06.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.08.2018 ö Beschliessend 2.2

Sachverhalt

Im Zuge der bisherigen Planungen hat sich ergeben, dass der Umgriff des Planungsgebietes geringfügig zu erweitern ist. Die betroffenen Bereiche werden in der Sitzung erläutert.

Der Aufstellungsbeschluss Nr. 113 vom 20.06.2017 ist insofern neu zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd“.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Westen:        durch die westlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 1276, 1279, 1279/2, 1284,1285, 1286, 1287, 1288, 1289/1 und 1290 Gemarkung Allershausen
im Osten:        durch die östliche Grenze der Jobsterstraße, Fl.Nr. 737 Gemarkung Allerhausen
im Norden:        durch die vorhandene Bebauung des Baugebietes "Eggenberger Feld II"
im Süden:        durch die südliche Grenze der Straße nach Eggenberg, Fl.Nr. 1257/2 Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet -WA- festzusetzen (Lageplan schwarz  umrandet).

Ein wesentliches Planungsziel der Baugebietsausweisung ist die Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Der Beschluss-Nr. 113 vom 20.06.2017 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.09.2018 09:42 Uhr