Baugebiet "Eggenberger Feld II";
Schreiben von Herrn Sixt zur Forderung nach Tiefgaragen;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 214 und 215 der GR-Sitzung vom 18.12.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Alfons Sixt teilt in beiliegendem Schreiben mit, dass die Forderung des Gemeinderates nach der Unterbringung sämtlicher Mieterstellplätze in einer Tiefgarage zu erheblichen Mehrkosten führt.
Die Baukosten für die Errichtung der Tiefgarage betragen ca. 1,2 Mio. Euro und würden zu einer Erhöhung des Mietpreises um etwa 4 €/qm führen. Zusätzlich entstehen auf die Mieter umlegbare Nebenkosten wie z.B. Beleuchtung, Wartung, Reinigung.
Die Forderung zur Ausführung der Tiefgarage und der damit verbundenen Steigerung der Mieten steht im Widerspruch zu den allgemeinen Forderungen nach günstigem Wohnraum.
Diskussionsverlauf
Im Gremium kommen Zweifel an der Berechnung und den zugrunde gelegten Argumentationen auf. So erscheinen die Kosten je oberirdischem Stellplatz von 1.000,- Euro sehr gering. Für die Stellplätze fällt Fläche im Wert von geschätzt 700.000,- bis 800.000,- Euro zur anderweitigen Bebauung weg; dies wird sicherlich auch in den Mietpreis einfließen. Bei der verbleibenden Fläche könnte sonst noch ein Gebäude errichtet werden.
Bisher besteht Baurecht für vier Wohneinheiten zu je 4 Wohnungen und XXX oberirdischen Stellplätzen. Änderungen des bestehenden Baurechts sind laut Beschlusslage nur mit einer Tiefgarage möglich. Die Tiefgarage wäre wegen den geänderten Höhenverhältnissen jedoch nur über die Anton-Bruckner-Straße zu befahren.
Weiter wird auf die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses hingewiesen, um eine Gleichbehandlung der Bauvorhaben im Ort sicherstellen zu können.
Mit Herrn Sixt soll ein Gesprächstermin vereinbart werden. Neben Bürgermeister Popp und GL Graßl werden die Gemeinderäte Held, Lerchl und Vaas daran teilnehmen.
Datenstand vom 04.07.2019 09:34 Uhr