2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II Antrag von Ralf Huber Hinweis auf TOP Nr. 8 der GR-Sitzung vom 12.11.2019 Hinweis auf TOP Nr. 5 der GR-Sitzung vom 03.12.2019 Hinweis auf TOP Nr. 2 der GR-Sitzung vom 11.02.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.09.2020 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Glonnfeld II betrifft die Flurnummern 1323/26, /27, /28 und /29, alle Gemarkung Allershausen. Vom Planungsbüro Wacker wurde nun nach den Vorgaben von Herrn Huber ein Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplan übersendet. Die Begründung zur Nachverdichtung habe ich als Anlage beigefügt.

Die bisherigen vier Baufenster sollen auf drei größere Baufenster aufgeteilt werden. In der folgenden Übersicht wurde die Planung dem jetzt rechtskräftigen Bebauungsplan gegenübergestellt:

Rechtskräftiger Bebauungsplan Glonnfeld II
Planung zur 2. Änderung
Zulässige Grundfläche
3x 110 m² und 1 x 120 m² gesamt 450 m²
Zulässige Grundfläche
4 x 84 m² und 1 x 192 m² gesamt 528 m²
Wandhöhe 6 m
Wandhöhe 6,40 m
Wohneinheiten 8
Wohneinheiten 10
Höhenlage der Fußbodenoberkante ist an die Verkehrsfläche gebunden und darf diese nur 0,30 m übersteigen
Parzelle 1-4
Höhenlage ist mit 0,30 m über Rohfußboden festgelegt
Parzelle 5
Oberkante Rohfußboden im EG über dem gewachsenen Gelände, gemessen beim höchsten Punkt der Hausumfassung

Gerade die Höhenlage ist in diesem Fall ein sehr markanter Punkt. Das Gelände steigt von der Erschließungsstraße im Norden hin zum südlichsten Punkt des Grundstückes in der Parzelle 5 um etwa einen Meter an. Mit der jetzigen Festlegung im Bebauungsplan wäre das Grundstück im Nachteil, da für die Einhaltung der Wandhöhe im Norden im südlichen Bereich Erdreich abgetragen werden müsste. Mit der gewünschten Höhenlage und Wandhöhe würden die anderen Gebäude aber deutlich niedriger (z. T. mehr als ein Meter) als die Parzelle fünf. Hier müsste im Verhältnis zu den anderen Grundstücken eine Mitte gefunden werden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat gibt es keine Einwände oder Anregungen zur vorgestellten Planung.
- ohne Abstimmung -

Datenstand vom 03.11.2020 11:11 Uhr