Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einem Walmdach auf der Fl.Nr. 591/69, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.04.2021 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Amperfeld II" und hat die Maße: 11,80 m x 10,50 m.
Die Wandhöhe beträgt 6,25 m.

Im Zuge des Antrags auf Vorbescheid sollen folgende Befreiungen überprüft werden:

Festsetzung
Befreiung


Baufenster
Das Baufenster soll im Westen um 0,30 m überschritten werden.
Dachform, Dachneigung
Anstatt eines Sattel- oder Pultdaches soll ein Walmdach mit 25 ° Dachneigung entstehen.

In unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben wurden bereits im Bebauungsplan "Amperfeld II" Walmdächer mit vergleichbarer Dachneigung genehmigt.
Die Überschreitung des Baufensters ist aus Sicht der Verwaltung als geringfügig einzustufen und auch planungsrechtlich vertretbar.

Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 10:49 Uhr