Das auf dem Grundstück Fl.Nr. 135, Gemarkung Aiterbach, geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als "Landwirtschaftliche Fläche" dargestellt.
Es wird eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit den Maßen: 25,00 m x 12,00 m und einer Firsthöhe von 6,68 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 12 °.
Mit GR-Beschluss Nr. 155 vom 19.11.2013 wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle gestellt und eine Genehmigung durch das Landratsamt Freising unter bestimmten Auflagen und Nebenbestimmungen in Aussicht gestellt.
Eine Genehmigung der damals eingereichten Bauantragsunterlagen wurde unter folgenden Bestimmungen und Auflagen durch das Landratsamt Freising in Aussicht gestellt:
- Maße des Baukörpers 20,00 m x 12,00 m
- Trapezblechdeckung
- Dachneigung max. 30 °
- Holzverkleidung
- Abstimmung der Farbe der Dacheindeckung
Zusätzlich ist aufgrund der zu versiegelnden Fläche mit dem Bauantrag ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Dieser Freiflächengestaltungsplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Ampertal" und ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.