Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Die bisherigen Richtlinien der Gemeinde Allershausen vom Dezember 2018 wurden durch die Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte überarbeitet. Das Gros der Änderungen präzisiert den Inhalt der bisherigen Regelungen.

Anzumerken sind die nachfolgenden Änderungen bei der Punktvergabe:
  • Bei Einkommen und Vermögen wird von einer betragsmäßigen Unterschreitung der Obergrenzen auf eine prozentuale Unterschreitung umgestellt.
  • Die einzelnen Punkteschritte für Kinder wurden angehoben und ausgeweitet. Die maximal zu erreichende Punktzahl herabgesetzt.
  • Die Punkte für Behinderung und Pflegebedürftigkeit wurden erhöht.

Auf die Gegenüberstellung der bisherigen und der Neufassung der Richtlinie wird verwiesen.

Über die Richtlinien entstand ein reger Diskussionsverlauf. Lt. Bürgermeister Vaas werden die Richtlinien nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Rechtsanwalt angepasst, wenn dieser die Zulässigkeit bestätigt. 

Die Parzellen 65, 66 und 67 sollen mit ca. 30 Reihenhausgrundstücken bebaut und vergeben werden. Lt. 2. Bürgermeister Mück sollen alle Grundstücke vergeben werden. GR Lerchl befürwortet dies auch. Die Planung der Sozialwohnungen soll keine Auswirkung auf die Menge der Reihenhäuser haben. Diese sind lt. Erstem Bürgermeister Vaas auf einer anderen Parzelle geplant. 

Erster Bürgermeister Vaas erklärt den Ablauf 
  • Bewerbungsphase 12.07.-15.08.2021
  • Infoveranstaltung mit Baubegleiter
  • Die Reihenhauszeilen sollen jeweils gemeinsam errichtet werden. Eine Einigung der einzelnen Bewerber ist deshalb erforderlich
  • Anschließend Notarverträge 
  • Preis bleibt bei 450 €/m²

Die bisherigen Bewerber sollen angeschrieben werden, dass die Bewerbungsphase ab 12.07.2021 läuft und sie sich bei Interesse erneut bewerben müssen. Lt. GR Held soll ein verbindlicher Stichtag mit vollständigen Unterlagen ausgelobt werden. 
Es soll wieder ein Gremium für die Prüfung der Antragsunterlagen gebildet werden. Im Gremium sollen wie bisher der Geschäftsstellenleiter Graßl, Kämmerer Bosch, GR Held, GR Glück, GR Lerchl und eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung, entweder Frau Beka-Stefan oder Frau Müller, sitzen.

GR Held moniert, dass die Punktevergabe für die Kinderanzahl mit höchstens 60 Punkten beschränkt ist. Für Ihn ist das nicht nachvollziehbar. Er fordert zudem zum Punkt 1.8 eine verbindliche Finanzierungsbestätigung, vor allem im Hinblick darauf, dass die Reihenhäuser im Verbund gebaut werden müssen. 

GR Lerchl möchte, dass die Frist für die 1.4 auf 5 Jahre verlängert werden soll. Bei 1.5 soll der Spiegelstrich 2 herausgenommen werden. Bei Nr. 2.2.5 soll die Stundenanzahl bei 30 Stunden bleiben. Lt. GR Schlegel und GR Kellner-Zotz ist eine Stundenanzahl bei Teilzeit mit Kindern mit 20 Stunden realistisch. 

GR Zandt möchte bei 1.6 für die Beträge von 60.000 € und 120.000 € einen Inflationsausgleich von 2 %. Dies hat lt. GR Held keine Auswirkungen. Er würde bei den bisherigen Zahlen bleiben, da einkommensschwächere Familien bevorzugt werden sollen. GR Lerchl hat an einem Seminar mit RA Figiel teilgenommen. Dieser befürwortet auch die vorgenannten Summen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 1.8, dass eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Frist in 1.4 auf 5 Jahre zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 1.5 den 2. Spiegelstrich herauszunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt bei Nr. 2.25 die Stundenzahl auf mindestens 20 Stunden zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt die Summen bei 1.6 in Höhe von 60.000 € und 120.000 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt die neuen "Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen". Die vorgenannten Änderungen sind mit dem Rechtsanwalt abzustimmen und einzuarbeiten. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der erklärte Ablauf von Bürgermeister Vaas ist anzuwenden und alle dann geschaffenen Reihenhausgrundstücke, etwa 30, sind zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2021 10:43 Uhr