Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes als Ersatzbau für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude auf der Fl.Nr. 165 der Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" und ist als MD-Gebiet ausgewiesen.
Im Zuge des Vorbescheides soll abgeklärt werden, ob das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.
Da das bestehende landwirtschaftliche Gebäude abgebrochen und der Ersatzbau an das bestehende Wohnhaus angebaut werden soll, ist eine Befreiung für die Baufensterüberschreitung sowie eine Baufensterverschiebung notwendig.
Die vorhandene Bebauung von ca. 8,49 m x 13,62 m soll durch den Ersatzbau mit den Maßen: 9,99 m x 19,99 m ersetzt werden. Dies ergibt eine Überbauung von ca. 84,37 m² im Vergleich zu dem jetzigen Bestand. Für diese Fläche ist kein Baufenster vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich der Ersatzbau in die nähere Umgebung ein.
Zusätzlich befindet sich das geplante Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der "Glonn".
Hierzu ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Freising ein entsprechender Retentionsausgleich nachzuweisen.
Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Aufgrund des Antrages auf Vorbescheid wurde von einer Nachbarbeteiligung abgesehen.
Diskussionsverlauf
GR Groszek bittet um Prüfung, ob ein Versatz nach Norden möglich ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Der erforderlichen Befreiung hinsichtlich Baufensterüberschreitung und Baufensterverschiebung für Nebengebäude wird zugestimmt. Die Abstandsflächen sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2021 12:23 Uhr