Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flurnummer 591/53, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö Beratend 3

Sachverhalt

Der Bauantrag, der in der Sitzung am 09.11.2021 behandelt wurde, ist vom Bauherrn zurückgenommen worden.

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Amperfeld II" und ist als WA-Gebiet ausgewiesen.

Das neu geplante Bauvorhaben hat die Maße: 13,24 m x 10,99 m und soll in der Bauweise: E+1 errichtet werden.
Hierzu ist eine Wandhöhe mit 6,00 m beantragt. Bei einer Dachneigung von 17° und der beantragten Bauweise ergibt sich eine Firsthöhe von 7,67 m.
Für diese Parzelle gibt es folgende Festsetzungen:
- Einzelhaus
- Wandhöhe 3,80 m mit Bauweise E+D
- Ausnahmsweise Wandhöhe 6,00 m mit Bauweise E+1 bei Pultdächern
Im Baugebiet "Amperfeld II" wurden bisher schon Befreiungen hinsichtlich Wandhöhe, die zu einer maximalen Firsthöhe von 7,82 m geführt haben, und zur Dachneigung erteilt. 
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Den beantragten Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Wandhöhe und Dachneigung werden zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2021 08:43 Uhr