Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zurzeit üben in der Gemeinde Allershausen nur zwei Bürger das Ehrenamt des Feldgeschworenen aus. Vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising wurde Herr Sebastian Peters als weiterer Feldgeschworener vorgeschlagen.
Da nur noch weniger als drei Feldgeschworene vorhanden sind, bestellt der Gemeinderat die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO (geheime Wahl). Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit.
Herr Peters erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 4 Feldgeschworenenordnung i.V.m. Nr. 16 der Feldgeschworenenbekanntmachung. Die Wahl erfolgt schriftlich mit Stimmzettel.
Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:
JA 20 : 0 NEIN
Herr Peters wurde damit zum Feldgeschworenen gewählt.
Nach erfolgter Wahl ist der neu bestellte Feldgeschworene durch den Ersten Bürgermeister gemäß Art. 13 Abs. 2 AbmG zu vereidigen und auf seine Pflichten hinzuweisen.
Ohne Abstimmung
Datenstand vom 23.12.2021 08:43 Uhr