Die Straßenbaumaßnahme in der Kesselboden- und Mühlenstraße der Firma Schelle wurde mit der Abnahme am 22.09.2020 abgeschlossen.
Die geprüfte Schlussrechnung liegt der Gemeinde seit 18.8.2022 vor, um diese nun abschließend behandeln zu können, müssen vorher noch die Beauftragungen der restlichen gestellten Nachträge beschlossen werden.
Nachträge:
Im Laufe des Baugeschehens wurden Leistungen erforderlich, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten waren. Diese Leistungen hat die Firma Schelle in Form von Nachträgen angeboten.
Zusätzlich wurde von der Firma Schelle im Laufe der Baumaßnahme Behinderung angemeldet, da die Firma bei der Ausführung der vertraglichen Leistung behindert wurde.
Die Behinderungsanzeige der Firma Schelle sowie ein Antwortschreiben vom IB Schönenberg liegen den Sitzungsunterlagen bei.
Aufgrund der Erschwernisse durch ständigen Verkehr im Baustellenbereich, entgegen der Richtungsfahrbahn kommenden LKW und den sehr begrenzten Zeitfenstern der Firmen um die Einfahrten zu erneuern, wurde bei der Firma Schelle ein deutlicher Mehraufwand erforderlich.
Die Nachträge 01 bis 04 wurden bereits in der Sitzung vom 15.09.2020 in TOP 5.1 behandelt.
Im Folgenden soll nun die Beauftragung der weiteren Nachträge behandelt werden.
NA05 (35.423,26 € brutto geprüft): Zusätzliche Leistungen
Schadstoffuntersuchung, Hausanschlussschacht, bestehende Schachtabdeckungen und Ausgleichsringe entsorgen, Granit-Kleinsteinflächen pflastern, Fugen und Nähte vergießen, Fußgängerbrücke herstellen, Schieber- und Hydrantengestänge ausbauen, Bauzaun, provisorische Überfahrten für LKW herstellen, Bordsteine auch an kurzen Längen abrunden, geänderte Markierungsarbeiten.
Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.
NA06 (23.894,86 € brutto geprüft): Bodenhülsen für Schilder, Lagerplatz für belastetes Material, Übernahme der restlichen Speedpiperohre zur Glasfaserverlegung
Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.
NA07 (125.482,54 € brutto geprüft): Behinderung und Mehraufwand aufgrund gestörtem Bauablauf
Durch ständigen Lieferverkehr der Gewerbebetreibe wurde die Fa. Schelle in seiner Ausführung der Leistung in zwei Bereichen der Baumaßnahme behindert.
In Pos. 997.0001 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle ein Anrecht auf Gewinnausgleich aufgrund gekündigter Titel gemäß VOB B DIN 1961 8 aufgrund gekündigtem Titel Landschaftsbau mit 10.600,98 € netto.
In Pos. 998.0001 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle einen Mehraufwand von 40.532,87 € netto, weil die Einfahrten in die Gewerbegrundstücke nicht in einem Zuge nacheinander hergestellt werden konnten, weil die Gewerbebetriebe fast durchgehend die Einfahrten benötigten. Es mussten Arbeiten in mehrere kleine Teilabschnitte unterteilt werden und diese Arbeiten in Abstimmung mit den Anliegern oft erst nach 18:00 Uhr oder am Wochenende erfolgen. Hier entstand der Firma Schelle immer wieder Mehraufwand für das Herrichten und Durchführen der Kleinmaßnahmen bzw. Mehraufwendungen bei der Ausführung der Leistung aufgrund von Kleinflächen. Auch der mehrmalige Antransport von Asphaltkolonnen ist hierbei berücksichtigt.
In Pos. 998.0002 des Nachtrages 07 errechnet die Firma Schelle einen Mehraufwand von 204.606,53 € netto, weil der Bauablauf häufig durch Lieferverkehr zu den Gewerbetreibenden behindert wurde. Es wurde zwar auf Lieferverkehr im LV hingewiesen, jedoch konnte der tatsächlich sehr hohe Behinderungsgrad durch die Firma Schelle nicht in der Kalkulationsphase erwartet werden.
Es standen sehr oft mehrere LKW am Morgen in der Einbahnstraßenregelung und die Firma musste mit ihren Geräten warten bis die Gewerbetreibenden Ihre Tore öffneten um die Laster zu entladen. Oft musste auch ein Gerät der Baufirma seitlich ran fahren, um mehrere LKWs vorbei zu lassen oder bis ein LKW in die Einfahrt der anliegenden Firma rangiert war. Durch diesen Umstand wurde der gesamte Bauablauf gestört und die ganze Baukolonne ausgebremst.
Um diesen Umstand abschaffen zu können, hätte die Baumaßnahme unter einer Vollsperrung ablaufen müssen bei der die Gewerbetreibenden mehrere Monate Ausfall gehabt hätten. Diesen Weg wollte die Gemeinde aber aus Rücksicht auf die Allershausener Gewerbetreibenden nicht beschreiten.
Die genaue Auflistung der Leistungen und deren Preise sind aus dem, den Sitzungsunterlagen beigefügten, geprüften Nachtrag zu entnehmen.
Prüfung:
Die Nachträge wurden von IB-Schönenberg und dem Bauamt geprüft und in der geforderten Höhe abgelehnt.
Dem Grunde nach stimmten zwar die Projektbeteiligten einer Behinderung zu, jedoch nicht in der berechneten Höhe. In zwei Verhandlungsrunden wurden nun eine Lösung ausgearbeitet, die den Aufwand auf ein nachvollziehbares Maß reduziert.
Die Forderung von Fa Schelle von 255.740,38 € netto konnte somit entschärft und auf eine Summe von 108.174,60 € netto verhandelt werden.
Das Bauamt und das Büro Schönenberg schlägt vor, die geprüften Summen, im Sinne eines Vergleichs, zu beauftragen.
Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen sind erfahrungsgemäß deutlich höher als die nun im Raum stehenden Summen.
Vorstellung der Schlussrechnungssumme:
Werden nun die Leistungen der gesamten geprüften Nachträge mit in die Schlussrechnung einkalkuliert, kommt eine Gesamtrechnungssumme von 2.239.188,77 € brutto (= Auftragssumme plus ca. 7%) heraus.
Hinzu kommen noch Kosten für den an die Firma Ziegltrum vergebenen Titel Landschaftsbau mit 53.060,84 € brutto.
Die Gesamtmaßnahme endet also mit Gesamtkosten von 2.292.249,61 € brutto.
Die Kostenberechnung der Maßnahme belief sich auf 2.516.850,00 € (damals noch ohne Bushaltestelle in der Mühlenstraße). Die Maßnahme liegt somit um 224.600,39 € (ca. 9%) unterhalb der Kostenberechnung.
Alles in allem handelt es sich um eine gelungene Baumaßnahme, die jedoch einige Hürden nehmen musste um nun endlich erfolgreich abgeschlossen werden zu können.