1. Vorlage der Jahresrechnung 2015
Herr Rauhmeier erläuterte zunächst die wesentlichen Eckdaten des Jahresabschlusses 2015, die sich wie folgt darstellen:
Rechnungsergebnis Soll/Ansatz
Gesamthaushalt 30.672.568,63 Euro 24.139.672,00 Euro
Verwaltungshaushalt 24.041.254,50 Euro 20.557.422,00 Euro
Vermögenshaushalt 6.631.314,13 Euro 3.582.250,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH 3.925.142,61 Euro 1.593.059,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 2.362.883,41 Euro 0 Euro
Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2015 einen Stand von 2.563.283,41 Euro auf. Der allgemeinen Rücklage würden gemäß Haushaltsplanung 2016 Mittel in Höhe von 1.972.171,00 Euro zum Ausgleich des Haushalts 2016 entnommen.
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2015:
Absolut pro Kopf
Markt Altdorf 2.828.102,56 Euro 254,67 Euro
ALKOM 3.388.000,00 Euro 305,09 Euro
BdMA 370.966,16 Euro 33,41 Euro
Gesamt 6.587.068,72 Euro 593,16 Euro
Anschließend stellte Herr Rauhmeier die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar.
Einnahmen
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz
2015 EUR
|
Rechn.Erg.
2015 EUR
|
Abweichung Ansatz - RE %
|
8100.2200
|
Konzessionsabgabe Strom E.on und Stadtwerke
|
268.000
|
312.867
|
16,74
|
8130.2200
|
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
|
42.000
|
24.811
|
-40,93
|
9000.0000
|
Grundsteuer A (Hebesatz 320%)
|
37.800
|
38.018
|
0,58
|
9000.0010
|
Grundsteuer B (Hebesatz 320%)
|
1.100.000
|
1.270.082
|
15,46
|
9000.0030
|
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
|
2.900.000
|
4.825.396
|
66,39
|
9000.0100
|
Einkommensteueranteil
|
5.900.000
|
6.182.207
|
4,78
|
9000.0120
|
Umsatzsteueranteil
|
270.000
|
308.710
|
14,34
|
9000.0410
|
Schlüsselzuweisungen
|
1.591.000
|
1.585.958
|
-0,32
|
9000.0612
|
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
|
484.000
|
477.631
|
-1,32
|
9000.0616
|
Grunderwerbssteueranteil
|
105.000
|
188.250
|
79,29
|
Ausgaben
|
|
|
|
HHSt.
|
Bezeichnung
|
Ansatz
2015 EUR
|
Rechn.Erg.
2015 EUR
|
Abweichung Ansatz - RE %
|
9000.8100
|
Gewerbesteuerumlage
|
526.600
|
665.899
|
26,45
|
9000.8320
|
Kreisumlage an Landkreis
|
4.816.635
|
4.816.635
|
0,00
|
9100.8066
|
Unrentierliche Kreditzinsen Kreditmarkt an öffentliche Unternehmen
|
55.410
|
55.401
|
-0,02
|
HGr. 4
|
Personalausgaben
|
3.187.620
|
3.095.856
|
-2,88
|
2. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögens-haushaltes wurden von Herrn Rauhmeier anhand einer als Tischvorlage verteilten Aufstellung erläutert. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 ist durch Mehreinnahmen und Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet.
3. Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2016
Auf welchen Haushaltsstellen im einzelnen und in welcher Höhe jeweils Haushaltsreste aus Vorjahren weiter übertragen bzw. in Abgang gestellt sowie neue Haushaltsreste gebildet werden, ergibt sich aus der als Tischvorlage verteilten Übersicht.
Haushaltsausgabereste
Im Haushaltsjahr 2014 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.939.017,33 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2015 weiter übertragen. Davon wurden im Haushaltsjahr 2015 1.024.054,97 Euro in Anspruch genommen. Von den nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen i.H.v. 3.914.962,36 Euro sollen 2.443.312,36 Euro in Abgang gestellt und 1.471.650,00 Euro weiter übertragen werden.
Von den im Vermögenshaushalt 2015 veranschlagten Ausgabemitteln i. H. v. 3.582.250,00 Euro sind noch 1.871.026,51 Euro verfügbar, von denen nach Angabe der mittelbewirtschaftenden Stellen 1.172.850,00 Euro weiter benötigt und daher als Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2016 übertragen werden sollen.
In Summe betragen die Haushaltsausgabereste im Haushaltsjahr 2016 damit 2.644.500,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 46,46 % bedeutet.
Haushaltseinnahmereste
Im Haushaltsjahr 2014 wurden Haushaltseinnahmereste in Höhe von 3.294.412,04 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2015 weiter übertragen. Hiervon konnten im Haushaltsjahr 2015 allerdings nur 489.137,85 Euro tatsächlich als Einnahmen realisiert werden. Von den verbleibenden Haushaltseinnameresten i. H. v. 2.805.274,19 Euro müssen 2.041.556,05 Euro (72,78 %) in Abgang gestellt werden, da mit einer istmäßigen Realisierung insoweit nicht mehr gerechnet werden kann, vgl. § 79 Abs. 2 Satz 2 KommHV-K. Neue Haushaltseinnamereste sollen im Haushaltsjahr 2015 nicht gebildet werden.
Die Haushaltseinnahmereste bewirkten im Jahr ihrer Bildung eine Verbesserung des Jahresergebnisses. Die nunmehr zwingende Abgangstellung hat hingegen eine Verschlechterung des Jahresergebnisses 2015 zur Folge.