Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 9 zum BBP An der Hauptstraße; Abwägungsbeschlüsse im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 47. Sitzung des Marktgemeinderates 30.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Mit der Sitzungsladung erhielten die Marktgemeinderatsmitglieder den Entwurf des Tagesordnungspunktes.
In der Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2016 wurde der erneute Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 16.01.2017 – 17.02.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren wurden 33 TÖB beteiligt.

Keine Stellungnahme haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bayernwerk AG
Bund Naturschutz in Bayern
Autobahndirektion Südbayern
DB Service Immobilien GmbH
Deutsche Telekom AG
E.ON Netz GmbH
Telefonica Germany GmbH & Co.KG
Gemeinde Bruckberg
Handwerkskammer Niederbayern
Kreisheimatpflegerin
Landratsamt Landshut – Gesundheitsamt
Landratsamt Landshut - Immissionsschutz
Landratsamt Landshut – Sachgebiet 44
Landratsamt Landshut – Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landshut – Wasserrecht
Regionaler Planungsverband
Stadtwerke Landshut
Verwaltungsgemeinschaft Furth
Zweckverband Isargruppe

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben folgende Fachstellen abgegeben:
Amt für ländliche Entwicklung vom 26.01.2017
Autobahndirektion Südbayern vom 31.01.2017
Bayernnets GmbH vom 31.01.2017
Bayerischer Bauernverband vom 06.02.2017
Energie Südbayern GmbH vom 06.02.2017
Infra Serv GmbH & Co.Gendorf KG vom 17.01.2017
Landratsamt Landshut – Tiefbauabteilung vom 13.01.2017
Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde vom 16.02.2017
Markt Ergolding vom 13.01.2017
Regierung von Niederbayern – Raumordnung vom 24.01.2017
Stadt Landshut – Baureferat vom 17.01.2017

Eine Stellungnahme mit Hinweisen haben folgende Fachstellen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut vom 09.02.2017
Das geplante Baugebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen. Bitte weisen Sie die Bauwerber in geeigneter Weise auf Folgendes hin:
Durch die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung der angrenzenden Feldfluren und der im Umfeld liegenden landwirtschaftlichen Betriebe zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen sind hinzunehmen.

1. Beschlussvorschlag:
Ein Hinweis auf zeitweise entstehenden Gerüche und Lärmimmissionen durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung ist bereits in der Begründung in Kapitel 9 enthalten.


Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 13.02.2017:
Aus fachlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, wieso für die privaten Flächen und die öffentlichen Flächen eine unterschiedliche Festlegung für die NW-Beseitigung getroffen wird, falls eine Versickerung möglich ist, dann ist diese auch für die öffentlichen Flächen Pflicht.
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir aber aus wasserwirtschaftlicher Sicht, zum Schutz vor Wassergefahren (dazu gehören Starkregen, Sturzfluten, Hochwasser, hohes Grundwasser, wild abfließendes Wasser) ein Bauwerk bis mind. 50 cm über das vorhandene bzw. geplante Straßenniveau wasserdicht auszuführen und auch die Rohfußbodenhöhe des Erdgeschoßes entsprechend hoch zu wählen.

2. Beschlussvorschlag:
Es wird ein einheitliches Niederschlagswasserbeseitigungskonzept seitens des Planungsbegünstigten erstellt. Dieses wird mit dem Markt Altdorf abgestimmt. Es erfolgt eine Rückhaltung auf den privaten Grundstücken mit Retentionszisternen.

Im Bebauungs- und Grünordnungsplan wird der Punkt 0.1.5 Niederschlagswasser sowie die Festsetzung 0.1.5.1 wie folgt redaktionell geändert:
0.1.5.1 Sämtliches im Geltungsbereich anfallendes Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen privaten Grundstücken in Form von geeigneten baulichen Anlagen zurückzuhalten Der maximale Abfluss in den Mischwasserkanal nach Drosselung darf 1,0 l/s pro Parzelle nicht überschreiten.
Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraße wird in den Mischwasserkanal eingeleitet.

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen, ist aber aus städtebaulicher Sicht – v. a. einem weiteren Herausheben der Bebauung aus der Landschaft – nicht zu begrüßen. Auch scheint dies im vorliegenden Gesamtkontext nicht zwingend veranlasst: keine ausgeprägte Hang- oder Tallage, ausreichender Puffer zur landwirtschaftlichen Nutzfläche durch breite Gehölzpflanzung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen.

Beschluss

Den Vorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2017 08:07 Uhr