Entscheidung über die Höhe des Erfrischungsgeldes bei der Bundestagswahl am 24. September 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2017 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Am 24. September 2017 findet wieder die Bundestagwahl statt. Für diese Wahl ist die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Bei den beiden letzten Bundestagswahlen wurden jeweils 30 € bezahlt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, bei der Bundestagwahl 2017 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € zu bezahlen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2017 08:28 Uhr