Entscheidung über Beitritt zum ab 01.01.2019 geltenden Gruppenversicherungsvertrag (Rechtschutzversicherung) des Bayer. Gemeindetags


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Marktgemeinderates, 24.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 65. Sitzung des Marktgemeinderates 24.07.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.06.2018 teilte der Bayerische Gemeindetag (BayGT) mit, dass der im Jahre 2008 über den Gruppenversicherungsvertrag des BayGT abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag zum 31.12.2018 ausläuft. Ab dem 01.01.2019 gilt ein neuer Gruppenversicherungsvertrag mit dreijähriger, bei dem wie bisher die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG der Versicherer ist. Diesem Versicherungsvertrag muss neu beigetreten werden, wenn der Versicherungsschutz ab dem 01.01.2019 fortgelten soll.

Wesentliche Änderungen:
  • Die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall wurde von 50.000,- € auf 80.000,- € erhöht.
  • Die Versicherungsprämie wurde in Abhängigkeit der zu wählenden Selbstbeteiligung gesenkt, für den Vollrechtsschutz mit 1.000,- € Selbstbeteiligung von 0,98 € auf nun 0,90 € je Einwohner, für den Vollrechtsschutz mit 250,- € Selbstbeteiligung von 1,12 € auf nun 1,03 € je Einwohner.
  • Während bisher Kommunalunternehmen (bei uns: ALKOM AdÖR) und kommunal beherrschte Unternehmen (bei uns: BdMA GmbH i.L.) mitversichert waren, muss künftig für kommunal beherrschte Unternehmen ein eigenständiger Tarif abgeschlossen werden.

Für die Höhe der Selbstbeteiligung stehen 250,- € bzw. 1.000,- € zur Wahl, wobei bei der Einwohnerzahl des Marktes Altdorf (ca. 11.800 zum 30.6.2018) bei mehr als zwei Schadensfällen pro Jahr der Tarif mit der niedrigeren Selbstbeteiligung günstiger ist (Jahresbeitrag mit 250,- € Selbstbeteiligung: ca. 12.200,- €; Jahresbeitrag mit 1.000,- € Selbstbeteiligung: ca. 10.700,- €, Differenz: 1.500,- €). Daher wird vorgeschlagen, für den Markt Altdorf den Tarif mit 250,- € Selbstbeteiligung zu wählen. Das ALKOM ist bei diesem Baustein mitversichert.

Auf Nachfrage beim Bayerischen Gemeindetag kann sich die BdMA als Mitglied des BayGT selbst versichern oder über den Markt mitversichert werden, jeweils im Tarif KW-R 250 (Vollrechtsschutz für Rechtspersonen mit 250,- € Selbstbeteiligung, jährliche Versicherungsprämie 23,- € je Mitarbeiter bzw. 230,- € Mindestbetrag bei weniger als 10 Mitarbeitern. Keine Wahlmöglichkeit bei der Höhe der Selbstbeteiligung). Da die Beitrittserklärung bis zum 27.07.2018 abgegeben werden soll, wird vorgeschlagen, die BdMA durch den Markt Altdorf mitzuversichern.

Neben dem Vollrechtschutz besteht auch die Möglichkeit, den Zusatzbaustein „Spezial-Strafverkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung“ abzuschließen. Neben dem Straf-Rechtsschutz ist im Bereich des Verkehrs-Rechtsschutzes insbesondere auch die neu aufgenommene „Feuerwehrklausel“ von Bedeutung. Der BayGT schreibt hierzu in seinen FAQ zum Gruppenversicherungsvertrag: „[…] Wichtig erscheint im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes die neu aufgenommene Feuerwehrklausel in § 14 des Vertrags, wonach ehrenamtlich Tätige bei ihren Fahrten zum Einsatzfahrzeug und nach Hause versichert sind.“ Die Versicherungsprämie beträgt für diesen Baustein 0,07 € je Einwohner (Jahresbeitrag bei 11.800 Einwohnern: 826,- €), die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 2 Mio Euro ohne Selbstbehalt. Das ALKOM ist bei diesem Baustein mitversichert.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf tritt dem Rechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag des BayGT mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG für den Mindestzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 im Tarif KW 250 (Vollrechtsschutz mit 250,- € Selbstbeteiligung) bei. Zusätzlich wird der Baustein „Spezial-Strafverkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung“ mit abgeschlossen. Die BdMA mbH i.L. wird über den Tarif KW-R 250 vom Markt mitversichert.

Beschluss

Dem V orschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2018 10:14 Uhr