Für die Neustrukturierung der Volkshochschulen Altdorf, Ergolding, Essenbach und Furth wurden von der Verwaltung des Marktes Ergolding die rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet.
1. Vereinbarung gemäß Art. 4 und Art 5 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
Die Vereinbarung regelt den Zusammenschluss der Volkshochschulen insbesondere die Namensgebung, die Beteiligten Volkshochschulen bzw. Kommunen, die Ziele der Zusammenarbeit, die Kooperationsfelder, die Selbstständigkeit der Volkshochschulen, die Sitzungen und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, die Aufnahme von neuen Mitgliedern und die Haftung.
2. Satzung
Für den Volkshochschulverbund soll eine Satzung erlassen werden. Die Satzung regelt folgende Punkte: den Rechtsstatus, die Aufgaben, die Gemeinnützigkeit, die gesetzliche Vertretung, das Rechnungsjahr, die organisatorische Verwaltung der vhs, die Mitwirkung von Marktgemeinde-/ VG-Räten, die Lehrbeauftragten, die Teilnehmer und das Teilnehmerentgelt.
3. Geschäftsordnung
Aufgrund des § 5 Abs. 8 der Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft „vhs Landshuter Land“ soll eine Geschäftsordnung erlassen werden.
In der Geschäftsordnung werden die internen Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit der Mitglieder der Volkshochschule Landshuter Land festgehalten, wie die Rechtsstellung, der Sitz und die Finanzierung, die Zusammenarbeit, die Aufgabenübertragung an die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft, die Regelung der internen Arbeitsabläufe, die Gliederung der Bildungsbereiche und die Vorgehensweise für den Abschluss von Honorarverträge für freiberuflich tätige Lehrkräfte (Dozenten)
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Festlegungen über das Zustandekommen des Vertrages, die Bezahlung, den Rücktritt vom Vertrag, die Absage von Kursen, die Mindesteilnehmerzahl, Ermäßigungen von Teilnehmergebühren, die Ausstellung von Teilnahmebescheinigung, die Ferienordnung, die Haftung sowie Urheberrecht und Datenschutz.
5. Honorarordnung mit Ausführungsanweisung
Die Honorarordnung regelt die Abläufe zwischen den Kursleitern und der Volkshochschule. Hier werden die vertraglichen Vereinbarungen, die Fälligkeit und die Auszahlungsart des Honorars, sowie die Honorarhöhe festgelegt.
6. Gebührenordnung
Die Gebührenordnung regelt die Höhe des Teilnehmerentgelts für einen Kurs, evtl. Ermäßigungen und die Gebührenpflicht.
Die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Schriftstücke wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zugestellt.
Der Markt Ergolding hat gleichlautenden Beschluss in seiner Sitzung am 02. Oktober 2018 gefasst.