Entscheidung über den Antrag der Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Errichtung eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 73. Sitzung des Marktgemeinderates 19.02.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.12.2018, das von Herrn Rauhmeier verlesen wurde, beantragt der Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. einen Zuschuss des Marktes Altdorf in Höhe von 50.000 Euro für den Neubau eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach. Darüber hinaus ersucht der Verein um Abschluss eines Nutzungsvertrags mit 25jähriger Laufzeit für das im Eigentum der Marktgemeinde befindliche Grundstück Flnr. 1152/16 Gemarkung Eugenbach (Teilfläche), auf welchem das Gebäude errichtet werden soll.

Im Rahmen einer Besprechung bei Bürgermeister Maier am 06.02.2019, an welcher auch Herr Rauhmeier und Herr Georg Finsterhölzl teilnahmen, erläuterten die Vertreter des Vereins, Frau Claudia Hommer (Vereinsvorsitzende) und Herr Hans Zeindl das Bauvorhaben und informierten über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen. Zudem legte der Verein zur Begründung seines Zuschussantrags einen Finanzierungsplan (Stand: 06.02.2019) sowie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage des Vereins vor. Frau Hommer und Herr Zeindl erläuterten den Finanzierungsplan im Detail und machten dadurch deutlich, dass ohne den Zuschuss der Marktgemeinde das Bauvorhaben nicht realisiert werden kann.

Nach dem vom Verein vorgelegten Finanzierungsplan belaufen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 313.870 Euro. Zu diesen Kosten rechnet der Verein mit einem Zuschuss des Bayer. Sportschützenbundes (BSSB) in Höhe von 44.000 Euro (dies entspricht 25 % der auf den Bereich der Schützen entfallenden Baukosten). Die übrige Finanzierung soll durch Eigenkapital der am Bauvorhaben beteiligten Vereine (36.000 Euro), Spenden von Unternehmen und Privaten (jeweils 15.0000 Euro), Eigenleistung der Vereine (im Wert von 102.000 Euro) sowie ein Bankdarlehen (42.000 Euro) und den Zuschuss des Marktes sichergestellt werden.

Bei der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses sollten insbesondere folgende Erwägungen berücksichtigt werden:
  • Aus dem vorgelegten Finanzierungsplan sowie den bisher geführten Gesprächen, zuletzt am 06.02.2019 bei Bürgermeister Maier, geht hervor, dass die Eugenbacher Vereine sich mit erheblicher Eigenleistung (Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen, laut Finanzierungsplan insg. 148.000 Euro) für das Vorhaben engagieren.
  • Das geplante Schützen- und Vereinsheim stellt für den Ortsteil Eugenbach einen wichtigen neuen Kristallisationspunkt für das Vereinsleben und Gemeinwesen dar.
  • Die Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V. erhalten derzeit vom Markt Altdorf einen jährlichen Zuschuss zur Jugendarbeit in Höhe von zuletzt 12 Euro. Darüber hinaus ist ein jährlicher Mietzuschuss in Höhe von derzeit 601,56 Euro für die Nutzung eines Raumes in der Otrembahalle beantragt (Antrag wird ebenfalls in dieser Sitzung behandelt). Weitere Zuschüsse zu laufenden Zwecken werden derzeit nicht gewährt. Investitionszuschüsse an den Verein wurden in den letzten zehn Jahren nicht gewährt.
  • Der Bau des Schützen- und Vereinsheims ist grundsätzlich alleinige Angelegenheit der beteiligten Vereine. Der Markt Altdorf ist bei den Planungen und Entscheidungen nicht eingebunden.
  • Die Förderung des Vereinswesens und Vereinssports ist eine freiwillige Aufgabe des Marktes Altdorf.

Im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 wurden 50.000 Euro als Mittel für einen möglichen Investitionszuschuss für die Errichtung eines Vereinsheims in Eugenbach in den Haushaltsplan eingestellt (HHSt. 5500.9881). Die Mittel können durch Bildung eines Haushaltsausgaberestes ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden. Die Einstellung der Mittel in den Haushalt erfolgte unter dem Hinweis, dass über die Zuschussgewährung gesondert beschlossen werden muss. Unabhängig davon, ob antragsgemäß ein Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro oder ein geringerer Betrag gewährt wird, sollte die Zuschussgewährung unter der Maßgabe erfolgen, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls sich die nach derzeitiger Finanzplanung kalkulierten Baukosten in Höhe von 313.870 Euro reduzieren.

Hinsichtlich des mit Schreiben vom 29.12.2018 ebenfalls beantragten Abschlusses eines Nutzungsvertrags mit 25jähriger Laufzeit für das im Eigentum der Marktgemeinde befindliche Grundstück Flnr. 1152/16 Gemarkung Eugenbach (Teilfläche), auf welchem das Gebäude errichtet werden soll, prüft die Verwaltung derzeit, ob ein Erbpachtvertrag oder Pachtvertrag geschlossen wird. Dem Verein sollte, unabhängig von der letztlich gewählten Vertragsform ein Vertragsschluss mit der beantragten 25jährigen Vertragslaufzeit in Aussicht gestellt werden, da dies eine Voraussetzung für die Zuschussgewährung durch den BSSB ist.

Beschlussvorschlag

Dem Verein Eichbaum-Oberndorfer-Schützen Eugenbach e. V wird für den Neubau eines Schützen- und Vereinsheims in Eugenbach ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Maßgabe, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls sich die nach derzeitiger Finanzplanung kalkulierten Baukosten in Höhe von 313.870 Euro reduzieren.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2019 15:29 Uhr