Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2019 ist nachfolgend abgedruckt und wurde verlesen.


Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        24.263.085,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        8.825.750,00 Euro
ab.


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.        
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.



Altdorf, den _____________



Markt Altdorf




Helmut Maier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 02.07.2019 08:03 Uhr