Haushaltsplanung 2019: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2018 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 78. Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; dabei ist das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr (= Haushaltsjahr 2018, da Haushaltssatzung 2019 noch nicht in Kraft) ist (Art. 70 GO).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2020 bis 2022 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
  • Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
  • Neubau und Erweiterung des Bauamts
  • Hochwasserschutz Altdorf
  • Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
  • Neubau Regenrückahltebecken Hubertusstraße
  • Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
  • Neubau der Höfenbrücke in Pfettrach
  • Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
  • Kostenbeteiligung an der Höhenfreimachung des Bahnübergangs Weiherbachstraße
  • Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung Fachmarktzentrum und Baugebiet am Angerweg
  • Investitionszuschuss zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Josef in Altdorf

Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2020 ca. 7,2 Mio Euro und 2021 ca. 3,7 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt ca. 10,9 Mio Euro). Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.

Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2018 – 2022 wie folgt dar:







Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2018
25.214.335,00
-5,03
7.140.300,00
-41,46
32.354.635,00
-16,50
2019
24.263.085,00
-3,77
8.825.750,00
23,60
33.088.835,00
2,27
2020
25.846.685,00
6,53
13.184.150,00
49,38
39.030.835,00
17,96
2021
26.400.035,00
2,14
10.779.150,00
-18,24
37.179.185,00
-4,74
2022
27.176.785,00
2,94
7.388.915,00
-31,45
34.565.700,00
-7,03























































































Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2018 bis 2022 zu.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.07.2019 08:03 Uhr