Dem Marktgemeinderat war in der öffentlichen Sitzung am 26.06.2018 die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 103 Abs. 1 GO in seinen Sitzungen am 25.10.2018 und 18.12.2018. In seiner Sitzung am 18.12.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2017 festzustellen und für diese Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde dem Gremium vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Martin Witzko, vorgestellt und erläutert. Anschließend wurden von Herrn Witzko und den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern Fragen des Gremiums beantwortet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zu beschließen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung hat dabei ohne den 1. Bürgermeister zu erfolgen, da dieser insoweit persönlich beteiligt ist.
Die Eckdaten des Jahresabschlusses 2017 stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsergebnis Soll/Ansatz
Gesamthaushalt 38.745.896,90 Euro 32.109.315,00 Euro
Verwaltungshaushalt 26.549.405,92 Euro 23.788.475,00 Euro
Vermögenshaushalt 12.196.490,98 Euro 8.320.840,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH 4.425.796,13 Euro 2.189.850,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage 2.244.812,03 Euro 0 Euro
Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2017 einen Stand von 2.445.212,03 Euro auf.
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2017:
Absolut pro Kopf
Markt Altdorf 2.177.258,44 Euro 194,17 Euro
ALKOM 3.342.486,52 Euro 298,09 Euro
BdMA 0,00 Euro 0,00 Euro
Gesamt 5.519.744,96 Euro 492,26 Euro