Bebauungs- und Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Brunnau"; Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 81. Sitzung des Marktgemeinderates 02.07.2019 ö beschliessend 6.5

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.05.2017 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2017 – 20.11.2017 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Auf Antrag der Regierung von Niederbayern wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 28.11.2017 verlängert.
In der Sitzung am 05.12.2017 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und beschlossen. Zur Stellungnahme der Regierung wurde eine Entscheidung zurückgestellt, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht abgewogen werden konnte.
Die Stellungnahme lautete wie folgt:
Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 28.11.2017
„Die Gemeinde Altdorf plant die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 10, um die Voraussetzungen für den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Ziele der Raumordnung:
Regionalplan Landshut:
B ll 3 (Z): Zur Gliederung und zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sollen freie Flächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün erhalten und gesichert werden.
Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt:
24 zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie (Markt Altdorf)
Auslegung:
Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage befindet sich direkt an der Bahnlinie Landshut - München in einem ca. 180 m breiten Grünstreifen zwischen dem Gewerbegebiet „Waldanger“ und der Bahnlinie. Dieser Grünstreifen ist im Regionalplan Landshut als Trenngrün definiert, welches der Freihaltung von Flächen zwischen Siedlungseinheiten dient und dementsprechend erhalten und gesichert werden soll. Bei einem Bau der PV-Anlage würde dieser Grünstreifen erheblich um ca. die Hälfte reduziert werden. Die restliche, unbebaute Fläche wäre nicht mehr als Grünzäsur erkennbar und die Funktion des Trenngrüns somit hinfällig.
Der Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage steht somit in ganz erheblichem Konflikt zu diesem Ziel des Regionalplanes. Auf die Errichtung einer PV-Anlage in diesem Bereich sollte unbedingt verzichtet werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Regionale Planungsverband Landshut hat am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, das Kapitel Siedlungswesen im Regionalplan Landshut fortzuschreiben. Aus fachlicher Sicht erschiene eine Herausnahme des Trenngrüns 24 „zwischen Altdorf/Eugenbach und Bahnlinie“ vertretbar.
Eine Streichung des Trenngrüns könnte der Gemeinde Altdorf neue Möglichkeiten eröffnen, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bahnlinie von Landshut nach München weitere Gewerbeflächen auszuweisen. Mittelfristig könnte so das gesamte Gebiet einer qualifizierten Bauleitplanung zugänglich gemacht werden, was angesichts des zunehmenden Gewerbeflächenmangels im Umfeld von Landshut landesplanerisch wünschenswert wäre. Sollte also der Markt Altdorf die voraussichtlich geplante Streichung dieses Trenngrüns durch den Regionalen Planungsverband Landshut unterstützen, wäre es von kommunaler Seite her sinnvoll, ein städtebauliches Gesamtkonzept für diesen Bereich zu entwickeln, bei der auch - falls gewünscht - Flächen für die Energieproduktion vorgesehen werden können. Einzelplanungen für Solaranlagen, wie sie derzeit vorliegen, erschweren jedoch eine nachhaltige und sinnvolle Gesamtlösung.“
In der Zwischenzeit wurde vom Regionalen Planungsverband der Beschluss gefasst das Trenngrün 24 aus dem Regionalplan herauszunehmen.  

Beschlussvorschlag

Zwischenzeitlich wurde durch den Regionalen Planungsverband die Herausnahme des Trenngrüns 24, in dem sich der Planungsbereich befindet, beschlossen. Regionalplanerische Ziele stehen der vorgesehenen Ausweisung als Freiflächenphotovoltaikanlage nun nicht mehr entgegen. Die Begründung wird unter Ziffer 4.3.2 entsprechend geändert.
Die Hinweise auf die sich aus der Streichung des Trenngrüns ergebenden Möglichkeiten der Gewerbeentwicklung nimmt der Markt Altdorf als Empfehlung zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt können seitens des Marktes jedoch keine abschließenden Entwicklungskonzepte in Form einer übergreifenden Gesamtplanung getroffen werden. Für den Markt Altdorf steht die Ausweisung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgrund ihrer zeitlich befristeten Nutzung den Vorschlägen der Höheren Landesplanung nicht entgegen. Der Markt hält an der Förderung der regenerativen Energien weiterhin fest und sieht keine Nutzungskonflikte mit der Ausweisung von Gewerbegebietsflächen gegeben.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2019 14:41 Uhr