Gemeinsame Veranstaltung der KLJB Altdorf und der Katholischen Jugendstelle Landshut im Bürgersaal; Entscheidung über den Erlass der Nutzungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Katholische Jugendstelle Landshut möchte zusammen mit der KLJB Altdorf im Bürgersaal am 25.01.2020 einen secondhand Faschingsmarkt veranstalten.
Für die Überlassung des Bürgersaales in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr fallen Nutzungsgebühren in Höhe von 185.- € an. Bei einer Nutzung der Küche kommen noch 32.- € dazu (insgesamt 217.- €).
Mit Schreiben vom 13.08.2019, das von Frau Schenk verlesen wurde, beantragt die  katholische Jugendstelle Landshut einen Erlass der Nutzungsgebühren.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss möge beschließen, die Nutzungsgebühr die Veranstaltung am 25.01.2020 zu erlassen.

Beschluss

Dem Vorschlag  der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2019 18:34 Uhr